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Namensänderung des Hundehalters mitteilen

Sachsen 99110009014001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110009014001

Leistungsbezeichnung

Namensänderung des Hundehalters mitteilen

Leistungsbezeichnung II

Namensänderung des Hundehalters mitteilen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 3 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) i. V. m. § 90 Absatz 1 Abgabenordnung

Teaser

Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.

Volltext

Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.

Erforderliche Unterlagen

Ein Nachweis für die Namensänderung wird üblicherweise nicht verlangt. Gegebenenfalls kann allerdings eine Bescheinigung über die Namensänderung (Kopie) verlangt werden.

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich, zum Beispiel nach einer Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder einer Scheidung, geändert.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Sie können Ihren neuen Namen meist formlos persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe des alten Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheides bekannt geben.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Die Mitteilung über die Änderung des Namens sollte jedoch unverzüglich erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden