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Handwerkerleistungen, Steuerliche Berücksichtigung

Sachsen 99102008000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102008000000

Leistungsbezeichnung

Handwerkerleistungen, Steuerliche Berücksichtigung

Leistungsbezeichnung II

Handwerkerleistungen, Steuerliche Berücksichtigung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) – Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Teaser

Wie Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen, werden auch Handwerkerleistungen in Privathaushalten steuerlich begünstigt. Die Steuerermäßigung können Sie mit der Steuererklärung geltend machen. Sie beträgt 20 Prozent der Aufwendungen, maximal EUR 1.200.

Volltext

Steuerermäßigung bei Aufwendungen für Handwerkerleistungen nach § 35a Einkommensteuer­gesetz (EStG)

Wie Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen, werden auch Handwerkerleistungen in Privathaushalten steuerlich begünstigt. Die Steuerermäßigung können Sie mit der Steuererklärung geltend machen. Sie beträgt 20 Prozent der Aufwendungen, maximal EUR 1.200.

Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall beim Finanzamt oder Ihrem Steuerbüro, in welchem Umfang die Aufwendungen begünstigt sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Als Nachweis der erbrachten Leistungen dienen Handwerkerrechnungen und Zahlungsbelege (zum Beispiel Kontoauszüge).
  • Legen Sie die Nachweise dem Finanzamt vor, wenn es Sie dazu auffordert.

Voraussetzungen

Steuerlich begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die von Mietern* oder Eigentümern für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung in Auftrag gegeben und in deren Haushalt erbracht werden. Zu den Handwerkerleistungen zählen unter anderem:

  • Streichen und Tapezieren von Innenwänden
  • Erneuerung des Bodenbelags
  • Modernisierung des Bades
  • Garten- und Wegebauarbeiten auf dem Wohngrundstück

Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind dagegen nicht begünstigt.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion.

Hinweise:

  • Eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen wird nur für Arbeitskosten zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer gewährt.
  • Materialkosten sind nicht begünstigt.
  • Barzahlungen werden generell nicht anerkannt; Rechnungsbeträge sind daher zu überweisen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Kosten für Handwerkerleistungen machen Sie mit der Einkommensteuererklärung geltend.
  • Verwenden Sie hierfür die Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" zur Einkommensteuererklärung.
  • Halten Sie die erforderlichen Nachweise bereit.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

jeweilige Abgabefrist der Einkommensteuererklärung

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

gegebenenfalls Einspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden