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Schutzimpfungen durchführen

Sachsen 99134028000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99134028000000

Leistungsbezeichnung

Schutzimpfungen durchführen

Leistungsbezeichnung II

Schutzimpfungen durchführen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

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Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Eine Impfung bietet Ihnen Schutz vor bestimmten Infektionserkrankungen. Nach einer Grundimmunisierung im Säuglings- oder Kleinkindalter müssen Kinder, Jugendliche und Erwachsene regelmäßig Auffrischimpfungen durchführen lassen, damit der notwendige Impfschutz erhalten bleibt.

Volltext

Eine Impfung bietet Ihnen Schutz vor bestimmten Infektionserkrankungen. Nach einer Grundimmunisierung im Säuglings- oder Kleinkindalter müssen Kinder, Jugendliche und Erwachsene regelmäßig Auffrischimpfungen durchführen lassen, damit der notwendige Impfschutz erhalten bleibt.

Die Sächsische Impfkommission gibt Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen heraus und veröffentlicht den Impfkalender für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Freistaat Sachsen.

Empfohlene Schutzimpfungen

Für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene:

  • Diphterie (D/d)
  • Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B
  • humane Papillomaviren (HPV)
  • Influenza
  • Masern
  • Meningokokken
  • Mumps
  • Pertussis (aP/ap)
  • Pneumokokken
  • Poliomyelitis
  • Rotaviren
  • Röteln
  • Tetanus (T)
  • Varizellen

Für Erwachsene ab 50 Jahren zusätzlich:

  • Gürtelrose (Herpes zoster)

Erforderliche Unterlagen

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Voraussetzungen

Die Ärztin oder der Arzt überprüft vor jeder Impfung, ob die Impfung notwendig ist und ob Sie gesund sind.

Kosten

Die Kosten für empfohlene Impfungen werden im Allgemeinen von den Krankenversicherungen übernommen.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt oder das Gesundheitsamt. Hier werden Sie beraten und geimpft. Durchgeführte Impfungen werden in den Impfausweis eingetragen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

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Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden