Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Genehmigung von Handels- und Vermittlungsgeschäften in Zusammenhang mit ABC-Waffen oder militärischen Verwendungen in Waffenembargo-Ländern

Sachsen 99089025006000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089025006000

Leistungsbezeichnung

Genehmigung von Handels- und Vermittlungsgeschäften in Zusammenhang mit ABC-Waffen oder militärischen Verwendungen in Waffenembargo-Ländern

Leistungsbezeichnung II

Genehmigung von Handels- und Vermittlungsgeschäften in Zusammenhang mit ABC-Waffen oder militärischen Verwendungen in Waffenembargo-Ländern

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Handels- und Vermittlungsgeschäfte, die im Zusammenhang mit ABC-Waffen oder militärischen Verwendungen in Waffenembargo-Ländern stehen oder stehen könnten, dürfen Sie nur nach vorheriger Genehmigung abschließen. Ihren Antrag reichen Sie im Online-Verfahren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein.

Volltext

Handels- und Vermittlungsgeschäfte, die im Zusammenhang mit ABC-Waffen oder militärischen Verwendungen in Waffenembargo-Ländern stehen oder stehen könnten, dürfen Sie nur nach vorheriger Genehmigung abschließen. Ihren Antrag reichen Sie im Online-Verfahren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Erforderliche Unterlagen

Zur Antragsbearbeitung benötigt die Behörde eine Reihe von Unterlagen, insbesondere

  • aussagekräftige technische Unterlagen zu den zu liefernden Gütern
  • ein Firmenprofil des Güterempfängers
  • die Erklärung des Empfängers zur Verwendung der Güter (Endverbleibserklärung)

Weitere Hinweise erhalten Sie im Verlaufe des Antragsverfahrens.

Voraussetzungen

  • Es ist Ihnen bekannt oder das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat darüber unterrichtet, dass die Güter des beabsichtigten Handels- und Vermittlungsgeschäftes für ABC-Waffen oder für militärische Verwendungen in Waffenembargo-Ländern bestimmt sind oder sein könnten.
  • Es handelt sich um bestimmte Dual-use-Güter (Güter, die sowohl für zivile als auch für militärische Einsatzzwecke verwendet werden können).

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Die Genehmigung zu betreffenden Handels- oder Vermittlungsgeschäft beantragen Sie über das elektronische "ELAN-K2"-System des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Melden Sie sich dazu im Antragsportal unter "Login und Registrierung ELAN-K2" an.

Nähere Informationen zum Online-Verfahren erhalten Sie unter "ELAN-K2" unten links auf der Einstiegsseite.

Hinweis: Für jedes eigenständige Handels- und Vermittlungsgeschäft, das unter die genannten Voraussetzungen fällt, müssen Sie die Erlaubnis separat beantragen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie dürfen das Handels- und Vermittlungsgeschäft erst dann abschließen, wenn Ihnen die behördliche Erlaubnis vorliegt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Informationen zum Rechtsbehelf entnehmen Sie bitte dem Bescheid.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden