Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Bildungsurlaub beantragen

Sachsen-Anhalt 99131021080000, 99131021080000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99131021080000, 99131021080000

Leistungsbezeichnung

Bildungsurlaub beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weiterbildung (131)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Weiterbildung (1040100)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Beschäftigte, deren Arbeitsstätte in Sachsen-Anhalt liegt, haben Anspruch auf fünf Tage bezahlten Sonderurlaub pro Jahr für Bildungszwecke, die thematisch der berufsspezifischen Weiterbildung dienen.

Voraussetzungen sind:

  • das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten und
  • es stehen keine dringenden betrieblichen Gründe dem entgegen.

Außerdem muss der Veranstalter für die angebotene Fortbildung eine Genehmigung zur Gewährung der Bildungsfreistellung des Landesverwaltungsamtes haben.

Erforderliche Unterlagen

Einen Nachweis über die Genehmigung der Bildungsfreistellung für die geplante Fortbildung können Sie bei dem jeweiligen Veranstalter in Form einer Kopie des Genehmigungsbescheides oder einer Bestätigung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber abfordern.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die anfallenden Kosten für Lehrgänge im Rahmen der Bildungsfreistellung sind grundsätzlich von den Beschäftigten selbst zu tragen. Es gibt keinen Anspruch, dass diese Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Das Bildungsfreistellungsgesetz gilt nicht für Personen, die in einem Beamtenverhältnis stehen, die sich in einem Richteramt befinden, sowie für Soldaten und Zivildienstleistende. Für diese Beschäftigten gelten besondere Regelungen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Sie müssen Ihren Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal