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Genehmigung zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen

Sachsen-Anhalt 99108013005000, 99108013005000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108013005000, 99108013005000

Leistungsbezeichnung

Genehmigung zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Straßensperrung (Synonym), Verkehrsrechtliche Anordnung (Synonym), Baumaßnahme (Synonym), Genehmigung (Synonym), Verkehrsraumeinschränkung (Synonym), Baustelle (Synonym), Gehwegsperrung (Synonym), Beschilderung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Bauen und Immobilien (2050000)
  • Veranstaltungen und Feste (1110100)
  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)
  • Logistik und Transport (2110000)
  • Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen (2150200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Teaser

Wenn Sie bei Baumaßnahmen oder Veranstaltungen den öffentlichen Verkehrsraum nutzen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen.

Volltext

Für jede Maßnahme, bei der Sie den öffentlichen Verkehrsraum nutzen und einschränken, müssen Sie eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde einholen. Zu solchen Maßnahmen gehören Straßenbaumaßnahmen, das Aufstellen von Gerüsten oder das Lagern von Baumaterialien, aber auch Umzüge und andere Veranstaltungen. Sie dürfen mit den Maßnahmen erst dann beginnen, wenn Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.

Sie sind dafür zuständig, die Öffentlichkeit über die Maßnahme zu informieren. Mit der Erlaubnis legt die zuständige Behörde in einer verkehrsrechtlichen Anordnung fest,

  • wie Sie die Arbeitsstelle absperren und kennzeichnen müssen,
  • ob und wie Sie den Verkehr beschränken, leiten und regeln müssen und
  • wie Sie eventuelle Umleitungsstrecken kennzeichnen müssen.

Diese Auflagen sorgen zum einen für die Sicherheit der Arbeitenden und Verkehrsteilnehmenden, zum anderen stellen sie sicher, dass der Verkehr nicht mehr als nötig beeinträchtigt wird.

Sie benötigen eine verkehrsrechtliche Anordnung nicht nur bei einer Fahrbahnvoll- oder –teilsperrung, sondern auch dann, wenn sich die Arbeiten nur auf Rad- oder Gehwege auswirken.

Handelt es sich bei der beantragten Verkehrsraumeinschränkung um eine Arbeitsstelle, so muss eine Bauleiterin beziehungsweise ein Bauleiter benannt werden.

Wenn die Maßnahme einen längeren als den beantragten Zeitraum in Anspruch nimmt, müssen Sie vor Ablauf der genehmigten Zeit die Verlängerung der Maßnahme beantragen.

Bei einer Havarie (Notmaßnahme) wenden Sie sich direkt an die zuständige Polizeidienststelle.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag für die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung (schriftlich formlos)
  • Maßstabsgerechter Lageplan
  • Gegebenenfalls: Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS)
  • Optional: Verkehrszeichenplan
  • Optional: Umleitungsplan
  • Optional: Erläuterung zum Bauvorhaben / Ablauf
  • Optional: Signallage / Signalzeichenplan

Voraussetzungen

  • Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.
  • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein und beeinträchtigen den Verkehr nicht unverhältnismäßig.
  • Sie schränken den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig ein.
  • Bei Verkehrsraumeinschränkung durch Arbeitsstelle : Sie haben als verantwortliche Person für eine verkehrsrechtliche Anordnung das Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS) inne.

Kosten

Gebühr: 30€ - 200€
Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.

Verfahrensablauf

Sie können die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung per Post beantragen.

  • Sie informieren sich auf der Internetseite der für Sie zuständigen Behörde und laden, falls vorhanden, das entsprechende Formular herunter.
  • Falls ein Formular vorhanden ist: Sie füllen das Formular aus, unterschreiben es und reichen den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder EMail ein.
  • Falls kein Formular vorhanden ist: Sie verfassen einen formlosen Antrag, unterschreiben ihn und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder EMail ein.
  • Die zuständigen Behörden prüfen den Antrag und beziehen, sofern erforderlich, weitere Stellen mit ein.
  • Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs oder Ablehnungsbescheid. Der Genehmigungsbescheid enthält für Sie die verkehrsrechtliche Anordnung.
  • Sie können nun die Maßnahme im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung durchführen.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühr.

Bearbeitungsdauer

2 Woche(n)
Die Bearbeitungszeit für umfangreiche Maßnahmen fällt höher aus als die Bearbeitungszeit für kurzweilige, weniger umfangreiche Maßnahmen.

Frist

Antragsfrist: 14 Tag(e)
Mindestantragsfrist

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis
  • Unterscheidet folgende Verkehrsraumeinschränkungen:
    • Baumaßnahmen
    • Ausnahmegenehmigungen, zum Beispiel Container, Schuttablagerungen
    • Veranstaltungen
  • Eine Erlaubnis der Verkehrsraumeinschränkung wird bei Einschränkung und Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsraum benötigt.
  • Eine Verkehrsraumeinschränkung erfordert eine verkehrsrechtliche Anordnung, diese enthält Auflagen und Bedingungen.
  • Bei einer Havarie (Notmaßnahme) kann sich direkt an die zuständige Polizeistelle gewendet werden.
  • zuständig: Örtliche Straßenverkehrsbehörde

Ansprechpunkt

Örtliche Straßenverkehrsbehörde

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein