Die Zulassung zur Staatlichen Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie abschließen wollen, müssen Sie eine staatliche Prüfung absolvieren. Die Prüfungszulassung erfolgt auf Antrag. Näheres erfahren Sie hier.
Die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut. Die Prüfungszulassung erfolgt auf Antrag.
Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten dauert in Vollzeit mindestens drei Jahre, in Teilzeit mindestens fünf Jahre.
Sie besteht aus einem theoretischen Teil, einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision sowie einer Selbsterfahrung und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Diese umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
- Geburtsurkunde
- ggf. Heiratsurkunde und alle weiteren Urkunden, die eine spätere Namensänderung ausweisen
- Nachweis über die bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie (die das Fach Klinische Psychologie einschließt) oder eine Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung
- Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen nach § 1 Abs. 4 PsychTh-APrV (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten) (Muster nach Anlage 2 der APrV) im Original
- mindestens zwei Falldarstellungen nach § 4 Abs. 6 PsychTh-APrV, die von der Ausbildungsstätte als Prüfungsfall angenommen wurden (jeweils in vierfacher Ausfertigung; ein Original mit drei Kopien)
- Bescheinigung der Gleichwertigkeit nach § 5 Abs. 3 Psychotherapeutengesetz über eine andere abgeschlossene Ausbildung (soweit zutreffend)
An der Staatlichen Prüfung können Sie teilnehmen, wenn Sie eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt. Alternativ wird ein gleichwertiges Studium im Ausland benötigt und eine Voll- oder Teilzeitausbildung bei einem der staatlich zugelassenen Ausbildungsinstitute.
Zur staatlichen Prüfung als Psychologischer Psychotherapeut müssen Sie sich anmelden. Verwenden Sie dazu den von der für Sie zuständigen Landesbehörde vorgeschriebenen Vordruck. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen beim für Sie zuständigen Landesprüfungsamt ein.
Die Zulassung sowie die Ladung zu den Prüfungsterminen sollen dem Prüfling aber spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden.
Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten kann nach Reform der psychotherapeutischen Ausbildung nur noch bis zum bis zum 1. September 2032 abgeschlossen werden, sofern ein zur Teilnahme an der postgradualen Ausbildung berechtigende Studium vor dem 1. September 2020 begonnen oder abgeschlossen wurde. Nach dem 1. September 2032 kann nur noch eine Approbation nach Psychotherapeutengesetz vom 15. November 2019 erlangt werden.
Die gesetzlichen Grundlagen sehen keine ausdrückliche Antragsfrist vor. Üblicherweise werden von den zuständigen Behörden für die Prüfungen im Herbst eine Antragsfrist bis zum 10. Juni und für die Prüfungen im Frühjahr eine Antragsfrist bis zum 10. Januar gesetzt. Für nähere Auskünfte ist die jeweils zuständige Landesbehörde zu kontaktieren.
Es gibt keinen bundesweit einheitlichen Online-Dienst für die Zulassung zur Staatsprüfung. Ggf. sind bei den zuständigen Landesbehörden Online-Dienste eingerichtet.
Weiterführende Informationen sind auf den Internetseiten der jeweils zuständigen Landesbehörden zu finden.
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
- Staatliche Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten Zulassung
- Die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie schließt mit einer staatlichen Prüfung ab
- Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut
- Die Prüfungszulassung erfolgt auf Antrag
- Zuständig: Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Prüfling im Zeitpunkt der Antragstellung auf Zulassung zur Staatsprüfung an der Ausbildung teilnimmt. Die Zuständigkeit innerhalb des zuständigen Bundeslandes richtet sich nach den dort geltenden Landesregelungen.