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Kostenübernahme für Dolmetscher, Übersetzer sowie Kommunikationshilfen im Rahmen der sozialen Entschädigung beantragen

Sachsen-Anhalt 99107114068000, 99107114068000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107114068000, 99107114068000

Leistungsbezeichnung

Kostenübernahme für Dolmetscher, Übersetzer sowie Kommunikationshilfen im Rahmen der sozialen Entschädigung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Kostenübernahme für Dolmetscher, Übersetzer sowie Kommunikationshilfen im Rahmen der sozialen Entschädigung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Übernahme (068)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.05.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Wenn Sie durch bestimmte Ereignisse gesundheitlich geschädigt wurden und Sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, können Kosten für notwendige Dolmetscher sowie Übersetzer übernommen werden. Näheres dazu erfahren Sie hier.

Volltext

Wenn Sie aufgrund eines schädigenden Ereignisses, welches sich in Deutschland ereignet hat, Gesundheitsschäden erlitten haben, und bei der Beantragung von Leistungen der Sozialen Entschädigung Übersetzungsleistungen benötigen, können die notwendigen Kosten erstattet werden.

Notwendige Aufwendungen für Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen können im Rahmen des Antragsverfahrens und für laufende Behandlungen gewährt werden. Personen, die eine Therapie in einer Traumaambulanz im Rahmen der schnellen Hilfen durchführen, sind ebenfalls leistungsberechtigt.

Bei berechtigten oder antragstellenden Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht länger als fünf Jahre in Deutschland haben, werden Dolmetscherleistungen und Übersetzungsleistungen gewährt, sofern keine private oder behördenseitige Unterstützung bereitgestellt werden kann.

Personen, die ihren dauerhaften Wohnsitz im Ausland haben, werden bei Bedarf im Antragsverfahren Übersetzungskosten gewährt. Die Kosten werden vom Träger der Sozialen Entschädigung übernommen.

Bei der Übersetzung handelt es sich in der Regel um die schriftliche Übersetzung von Schriftstücken. Bei Dolmetscherleistungen findet eine Übersetzung von mündlicher Sprache statt.

Beispiele:

  • Übersetzung von Dokumenten bei der Antragstellung
  • Dolmetscherleistungen bei einer laufenden Behandlung

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.

Erforderliche Unterlagen

Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:

  • Nachweis des schädigenden Ereignisses, zum Beispiel:
    • Nachweise des Strafverfahrens (zum Beispiel Polizeiberichte, Gerichtsentscheidungen, Gerichtsurteile, Zeugenaussagen)
    • Nachweise über die Schädigungsfolgen
    • Nachweise der Impfung
  • Medizinische Nachweise über die Schädigungsfolgen und die Behandlungshistorie, zum Beispiel:
    • Krankenhausbericht
    • Therapiebericht
    • Ärztliche Atteste

Voraussetzungen

  • Sie haben in Deutschland eine Gesundheitsschädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten und können den direkten oder wesentlichen Zusammenhang nachweisen.
  • Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland oder Sie leben seit weniger als fünf Jahren in Deutschland und haben keine ausreichenden Deutschkenntnisse.
  • Es gibt keine andere Möglichkeit, die Dokumente und Formulare in einem Antragsverfahren zu verstehen und zu übersetzen, beispielsweise durch die Unterstützung einer deutsch sprechenden Person oder die Bereitstellung einer entsprechenden Übersetzung durch die Behörde.
  • Wenn Sie in Deutschland leben und bei der Ausführung von Leistungen, z.B. für die Behandlung in einer Traumaambulanz oder bei einer Begutachtung Dolmetscherleistungen benötigen, können die notwendigen Kosten hierfür ebenfalls erstattet werden.

Kosten

Kostenfrei

Verfahrensablauf

Reichen Sie den ausgefüllten Antrag für Aufwendungen für Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Kommunikationshilfen Übernahme zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde (Träger des sozialen Entschädigungsrechts) ein. Die Behörde prüft Ihren Antrag, entscheidet über die Gewährung der Leistung und deren Umfang. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder schriftlich beantragen. 

  • Sie können einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
  • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob ein Anspruch auf soziale Entschädigungsleistungen besteht und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
  • Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
  • Bestehen Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
  • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
  • Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
  • Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen.
  • Die erstattungsfähigen Kosten werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hinsichtlich des Verfahrens und der zuständigen Stelle, bei der Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. Der Widerspruch kann schriftlich und elektronisch eingereicht werden.

Kurztext

  • Aufwendungen für Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Kommunikationshilfen Übernahme
  • In Rücksprache mit der zuständigen Stelle können Sie Übersetzungsleistungen in Anspruch nehmen. Die Prüfung erfolgt durch die leistungsgewährende Behörde
  • Dolmetscherkosten werden nicht nur bei der Antragstellung, sondern auch bei der Durchführung der Leistung gewährt
  • Keine Beantragung des Antragstellenden notwendig, die Leistung kann auch bei der Feststellung eines Übersetzungsbedarfs von der Behörde zur Verfügung gestellt werden
  • Leistungsvoraussetzungen:
    • Gewöhnlicher Aufenthalt seit weniger als fünf Jahren in Deutschland (bei Dolmetscherleistungen)
  • Kosten: der Antrag ist kostenlos
  • Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch
  • Zuständig: Träger des sozialen Entschädigungsreechts

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden