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Tätigkeit als Hebamme oder Entbindungspfleger anzeigen

Sachsen-Anhalt 99050193261000, 99050193261000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050193261000, 99050193261000

Leistungsbezeichnung

Tätigkeit als Hebamme oder Entbindungspfleger anzeigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Geburtshelfer (Synonym), Gesundheitsfachberuf (Synonym), Hebamme (Synonym), nichtakademischer Heilberuf (Synonym), Geburtshelferin (Synonym), Entbindungspfleger (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Berufszulassungen und Berechtigungen (1040500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie den Beruf der Hebamme bzw. des Entbindungspflegers selbstständig ausüben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen. 

Volltext

Wenn Sie den Beruf der Hebamme bzw. Entbindungspflegers selbstständig ausüben wollen, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der zuständigen Gesundheitsbehörde anzeigen. Auch wesentliche Änderungen (Namens- und Adressänderung) müssen Sie anzeigen.

Die Anzeige muss dabei folgende Angaben enthalten (erstmalig und jährlich):  

  • den Beginn der Berufsausübung, dabei ist die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung nachzuweisen, 
  • das Geburtsdatum, 
  • die Beschäftigungsart, 
  • die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit sowie den zeitlichen Anteil der Beschäftigungsarten an der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit,
  • die Bereiche, in denen sie tätig sind, gegliedert in folgende Kategorien: a) Schwangerschaft, b) Geburt, c) Wochenbett und Stillzeit, 
  • die Anschrift oder die Anschriften, unter der oder denen die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, 
  • die Sicherstellung der Möglichkeit zum Empfang von Nachrichten, 
  • den Zeitpunkt der letzten Teilnahme an einer beruflichen Fortbildungsveranstaltung, 
  • die Anzahl der jährlich außerklinisch geleiteten Geburten einschließlich der außerklinisch begonnenen, aber in einer Klinik beendeten Geburten sowie die Anzahl der jährlich betreuten Frauen in der Schwangerschaftsvorsorge und Wochenbettbetreuung und 
  • ggf. die Beendigung der Berufsausübung. 

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Ausweisdokuments (Antragsstellerin/Antragssteller) 
  • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Hebamme bzw. Entbindungspfleger in beglaubigter Kopie 
  • Bei einer Namensänderung nach Erteilung der Erlaubnis eine Kopie der entsprechenden Urkunde  
     

Voraussetzungen

Erlaubnis zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung 

Kosten

Bitte erfragen Sie die Gebühren bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Anzeige muss vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgen.  
Die Anzeige muss jährlich spätestens bis 31.01. des Folgejahres angezeigt werden. 
Die Anzeige muss bei Beendigung oder Namens- und Adressänderungen der beruflichen Tätigkeit unmittelbar erfolgen.
 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage 

Kurztext

  • Selbstständige Tätigkeit als Hebamme Anzeige 
  • Personen, die den Gesundheitsfachberuf der Hebamme oder des Entbindungspflegers selbständig ausüben, müssen die Aufnahme und Beendigung dieser Tätigkeit sowie die Namens- und Adressänderung anzeigen. 
  • Voraussetzung: Erlaubnis zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung  
  • Zuständig: Untere Gesundheitsbehörden

Ansprechpunkt

Zuständig sind die Gesundheitsämter als untere Gesundheitsbehörden.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden