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Eine Kennnummer für Betriebe, die Legehennen halten, zur Kennzeichnung von Eiern, beantragen

Sachsen-Anhalt 99110027101000, 99110027101000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110027101000, 99110027101000

Leistungsbezeichnung

Eine Kennnummer für Betriebe, die Legehennen halten, zur Kennzeichnung von Eiern, beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Eier aus ökologischer Erzeugung (Synonym), Ökohaltung (Synonym), Bodenhaltung (Synonym), Hühner (Synonym), Legehenne (Synonym), Eier (Synonym), Betriebsregistrierung Legehennen (Synonym), Käfighaltung (Synonym), Wochenmarkt Ei (Synonym), Registrierungspflicht (Synonym), Geflügel (Synonym), LegRegG (Synonym), Kennnummer (Synonym), Direktvermarktung Ei (Synonym), Eierkennzeichnung (Synonym), Freilandhaltung (Synonym), Vermarktungsnormen Ei (Synonym), Legehennenbetrieb (Synonym), EU-Vermarktungsnormen Ei (Synonym), Stempelnummer Ei (Synonym), Kennzeichnungspflicht (Synonym), Henne (Synonym), Legehennenbetriebsregister (Synonym), Eierstempel (Synonym), Erzeugercode (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Mitteilung (101)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Tierhaltung (1110300)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)
  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Teaser

Wenn Sie Eier aus Ihrem Legehennenbetrieb vermarkten möchten, dann müssen Sie diesen ggf. registrieren lassen. 
Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb eine Kennnummer zugeteilt. 

Volltext

Seit dem 01.01.2004 dürfen nur noch Eier aus einem Legehennenstall in Verkehr gebracht werden, für den eine Registriernummer (Erzeugercode) vergeben wurde und die mit diesem entsprechenden Erzeugercode gekennzeichnet sind (Ausnahme Direktvermarktung). 
Registrierungspflichtig sind 

  • Betriebe die 350 oder mehr Legehennen halten oder 
  • Betriebe die weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten. 

 Werden weniger als 350 Hennen gehalten und werden die Eier ohne Kennzeichnung und unsortiert auf der Hofstelle oder an der Tür direkt an die Endverbraucherin bzw. den Endverbraucher abgegeben (Direktvermarktung), besteht keine Registrierungspflicht. 

Hinweis: Eier, die auf dem Wochenmarkt angeboten werden, unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Der Betrieb muss also registriert sein. 

Erforderliche Unterlagen

Vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl. Lageplan des Betriebes mit allen Standorten der einzelnen Ställe sowie Lage und Größe aller Auslaufflächen im Falle der Freilandhaltung und ökologischen Erzeugung

Voraussetzungen

  • Die Hühnerhaltung ist durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bestätigt.  
  • Bei ökologischer Erzeugung ist die Registrierung durch eine Ökokontrollstelle bestätigt. 
  • Bei ökologischer Erzeugung und Freilandhaltung ist die Einhaltung der Anforderungen an den Auslauf für die Legehennen gewährleistet. 
     

Kosten

Verwaltungsgebühr: 29€ - 3.019€
Gegebenenfalls fallen weitere Auslagen an.
Mehr erfahren

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie den Antrag. 
  • Ggf. erhalten Sie Rückfragen der Behörde.  
  • Die Behörde prüft die Einhaltung der Bedingungen (Kontrolle vor Ort)
  • Die Behörde registriert den Betrieb und erteilt eine Kennnummer. 

Bearbeitungsdauer

1 - 3 Woche(n)
Die Bearbeitung kann erst abgeschlossen werden, wenn der Antrag vollständig vorliegt, der Stall vor Ort ist und dieser die Anforderungen an Größe und Beschaffenheit für die vorgesehene Anzahl an Legehennen erfüllt.

Frist

Sie müssen die Registriernummer vor Beginn der Legehennenhaltung beantragen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage 

Kurztext

  • Kennnummer für Betriebe zur Haltung von Legehennen Mitteilung
  • Einreichung des Antrags 
  • Ggf. Rückfragen der Behörde 
  • Prüfung der Einhaltung der Bedingungen 
  • Registrierung und Erteilung einer Kennnummer durch die Behörde 
  • Zuständige Stelle: Landesverwaltungsamt Referat 409

Ansprechpunkt

Zuständig ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat für Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit (Referat 409).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden