Anerkennung eines Qualifizierungsbausteins beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
§ 69 Berufsbildungsgesetz (BBiG), § 4 Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung (BAVBVO)
Um eine Bestätigung über Ihre Qualifizierungsbausteine zu erhalten, müssen Sie als Anbieter des Bausteins einen Antrag stellen.
Sie als Anbieter von Berufsbildungsvorbereitungen können Qualifizierungsbausteine entwickeln.
Um eine höhere Akzeptanz und Verwertbarkeit der Berufsvorbereitungsmaßnahme zu gewährleisten, müssen Sie den Qualifizierungsbaustein durch die zuständige Stelle bestätigen lassen.
Qualifizierungsbausteine qualifizieren für eine Tätigkeit, die Teile einer anerkannten Berufsausbildung sind. Die Qualifizierungsbausteine haben einen klaren und verbindlichen Bezug zu einer Ausbildungsordnung und zum Ausbildungsplan. Die Bausteine orientieren sich an der regionalen Arbeitsmarktsituation. Die Bausteine sind inhaltlich und zeitlich abgegrenzt sowie in sich abgeschlossen. Die Bausteine enden mit einem Kompetenznachweis.
Vorteile der Qualifizierungsbausteine sind die effiziente Hinführung förderbedürftiger Jugendlicher zur Ausbildung und systematische Qualifizierung. Als Anbieter von Qualifizierungsbausteinen müssen Sie vor der Anwendung die Bescheinigung beantragen, dass diese mit dem Qualifizierungsbild übereinstimmen.
Die Teilnahme an einem Qualifizierungsbaustein sollte zwischen 140 und 420 Stunden dauern. Dies entspricht beispielsweise 4 bis 12 Arbeitswochen, wenn
- Die Arbeitswoche 5 Arbeitstage hat
- Ein Arbeitstag 7 Stunden hat.
Die Teilnahme an einem Qualifizierungsbaustein befähigt zur Ausübung einer Tätigkeit, die Teil einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer gleichwertigen Berufsausbildung ist.
In besonderen Fällen können Sie von diesem zeitlichen Korridor abweichen. Die Gesamtdauer der Berufsausbildungsvorbereitung wird damit nicht eingeengt, da bei Bedarf mehrere unterschiedliche oder aufeinander aufbauende Qualifizierungsbausteine absolviert werden können.
Die Entwicklung von Qualifizierungsbausteinen erfolgt durch die Anbieter der Berufsausbildungsvorbereitung. Betriebe können die Bausteine im Rahmen der rechtlichen Vorgaben individuell auf ihre Qualifizierungsmöglichkeiten zuschneiden.
Bei der Entwicklung von Qualifizierungsbausteinen müssen Sie die Rahmenbedingungen des Berufsbildungsgesetzes einhalten. Sie müssen bei der Entwicklung Inhalte anerkannter Ausbildungsberufe aufgreifen. Sie müssen sich bei der Entwicklung auf den Ausbildungsrahmenplan beziehen.
Wenn Sie die Bestätigung von Qualifizierungsbausteinen beantragen wollen:
Ihr Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft und gegebenenfalls bestätigt
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der jeweiligen regional zuständigen Stelle.
Die Qualifizierungsbausteine müssen vor ihrem Einsatz durch die zuständige Stelle bestätigt werden
Bezeichnung: Fachportal des Bundesinstituts für Berufsbildung
URL: https://www.ueberaus.de/wws/qualifizierungsbausteine.php
Bezeichnung: Fachportal des Bundesinstituts für Berufsbildung
URL: https://www.bibb.de/de/11087.php
- Qualifizierungsbaustein Bestätigung
- Qualifizierungsbausteine:
- inhaltlich und zeitlich fest umgrenzte Lerneinheiten
- eingesetzt im Rahmen von Maßnahmen zur Berufsausbildungsvorbereitung
- haben Bezug zu Ausbildungsrahmenplan, beziehungsweise der Ausbildungsordnung
- umfassen mindestens 140 und maximal 420 Stunden Vermittlungsumfang in den für die Ausbildung relevanten Tätigkeiten
- werden durch eine Leistungsfeststellung abgeschlossen
- Vorteile:
- effiziente Hinführung förderbedürftiger Jugendlicher zur Ausbildung
- aussagefähige Qualifikationsbescheinigungen für Ausbildungsabbrecher
- systematische Qualifizierung
- für jeden Qualifizierungsbaustein muss eine Beschreibung vorhanden sein, welche beinhaltet:
- Bezeichnung des Bausteins
- Zugrunde liegender Ausbildungsberuf
- Qualifizierungsziel
- Zu vermittelnde Tätigkeiten in Bezug auf Ausbildungsrahmenplan
- Dauer der Vermittlung
- Art der Leistungsfeststellung
- Um die Nähe zu einem anerkannten Ausbildungsberuf zu gewährleisten, muss der Qualifikationsbaustein vor Anwendung bestätigt werden
- zuständig: in der Regel eine zuständige Kammer
- Ausnahme: anderweitige Bestimmung durch Land oder Bund
- Ausnahme: Ausbildung hat in der Zuständigkeit des öffentlichen Dienstes oder von Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts stattgefunden
Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
• die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
• die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
• die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
• die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
• die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.