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Den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen

Sachsen-Anhalt 99009035074000, 99009035074000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99009035074000, 99009035074000

Leistungsbezeichnung

Den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Radioaktiv (Synonym), Technik (Synonym), Fachkundebescheinigung (Synonym), radioaktive Stoffe (Synonym), Röntgengerät (Synonym), Fachkunde (Synonym), Bescheinigung (Synonym), Röntgen (Synonym), Strahlenschutz (Synonym), Radioaktive Strahlung (Synonym), Röntgenschein (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Atomare Angelegenheiten (009)

Verrichtungskennung

Überprüfung (074)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Weiterbildung (1040100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Für bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit ionisierender Strahlung (z. B. Umgang mit radioaktiven Stoffen, Betrieb von Röntgeneinrichtungen) müssen Sie die erforderliche Fachkunde haben. Diese muss durch die zuständige Behörde geprüft und bescheinigt werden. 

Volltext

Wenn Sie beabsichtigen, Röntgeneinrichtungen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, ist eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde notwendig. 

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung 

  • Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis) 

  • Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen (darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen). 

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich abgelegt haben. 

  • Sie müssen die erforderliche praktische Erfahrung schriftlich oder digital nachweisen können. 

  • Sie müssen über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung verfügen 

Kosten

Gebühr: 70€

Verfahrensablauf

  • Nachdem Sie einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abgelegt haben, beantragen Sie formlos bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde. 

  • Es ist auch möglich, dass die zuständige Behörde an Sie herantritt und auffordert, einen Nachweis der erforderlichen Fachkunde vorzulegen. 

  • Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und sendet Ihnen bei positiver Prüfung die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde zu. 

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)

Frist

Geltungsdauer: 5 Jahr(e)
Der anerkannte Kurs / Lehrgang darf insgesamt nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

Hinweise

Beachten Sie, dass Sie Ihre Fachkunde spätestens nach fünf Jahren aktualisieren müssen.

Rechtsbehelf

Wenn die Behörde die Fachkunde nicht bzw. nicht antragsgemäß erteilt wird, können Sie Klage erheben. 

Kurztext

  • Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Bescheinigung 

  • Nachweis ist auf Anfrage der zuständigen Behörde vorzulegen  

  • Versand schriftlich oder online 

  • Zuständig: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Sachgebiet 51.4 Strahlenschutz

Ansprechpunkt

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 

Sachgebiet 51.4 Strahlenschutz 

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja 

Schriftform erforderlich: Ja 

Formlose Antragsstellung möglich: Nein 

Persönliches Erscheinen nötig: Nein