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Wohngeld Erhöhung

Sachsen-Anhalt 99107023011000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107023011000

Leistungsbezeichnung

Wohngeld Erhöhung

Leistungsbezeichnung II

Wohngeld Erhöhung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Wohngelderhöhung (Synonym), Wohngeldhöhe (Synonym), Wohngeldangelegenheiten (Synonym), Sozialhilfe (Synonym), Wohnung (Synonym), Wohngeldbetrag (Synonym), Wohngeldminderung (Synonym), Eigentumswohnung (Synonym), Wohngeldbescheid (Synonym), Mietzuschuss (Synonym), Lastenzuschuss (Synonym), Eigenheim (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Änderung (11)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.12.2017

Fachlich freigegeben durch

BMUB

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn

  • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,

  • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder

  • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

Ihrem Antrag auf Wohngeld müssen Sie folgende  Unterlagen beifügen:

  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),

Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:

  • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,

  • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,

  • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

Diese  Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld stellen, wenn

  • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,

  • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder

  • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Wohngeldbehörde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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