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Stellungnahme weiterer Behörden im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Bundes-Immissionsschutzgesetzes anfordern

Sachsen-Anhalt 99063083268000, 99063083268000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063083268000, 99063083268000

Leistungsbezeichnung

Stellungnahme weiterer Behörden im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Bundes-Immissionsschutzgesetzes anfordern

Leistungsbezeichnung II

Stellungnahme weiterer Behörden im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Bundes-Immissionsschutzgesetzes anfordern

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (Synonym), Beteiligung (Synonym), Träger öffentlicher Belange (Synonym), Beteiligte Behörden (Synonym), Immissionsschutz (Synonym), Beteiligungsverfahren (Synonym), Unterlagen (Synonym), Antrag (Synonym), Stellungnahme (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Immissionsschutz (063)

Verrichtungskennung

Beteiligung (268)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)
  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein

Teaser

Als Genehmigungsbehörde von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz müssen Sie eine Stellungnahme von zu beteiligenden Behörden zu dem Verfahren einholen.

Volltext

Wenn Sie die Errichtung und den Betrieb von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigen wollen, müssen Sie die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange einladen. Diese können in der Beteiligungsphase die eingestellten Unterlagen und Informationen sichten und Stellungnahmen oder Einwendungen beim Verfahrensträger einreichen.

Beteiligte Behörden sind solche, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Der Antrag auf Genehmigung eines Vorhabens
  • Die dem Antrag beigefügten Unterlagen
  • Gegebenenfalls weitere Unterlagen, die für die Entscheidung wichtig sind, da sie Angaben über Auswirkungen des Vorhabens enthalten
  • Gegebenenfalls der UVP-Bericht

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um eine Anlage, die genehmigungsbedürftig ist.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie laden Organisationen wie Behörden, Verbände und Institutionen fristgemäß dazu ein, eine Stellungnahme abzugeben.
  • Die Antragsunterlagen versenden Sie dazu sternförmig.
  • Sie bewahren die eingegangenen Stellungnahmen im Originalzustand unveränderbar auf und werten diese aus.
  • Zum Schluss nehmen Sie die Inhalts- und Nebenbestimmungen in den Genehmigungsbescheid auf, die in den Stellungnahmen mitgeteilt und begründet worden sind.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Anhörungsfrist: 4 Woche(n)
Sie laden die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange spätestens gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens ein.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Weitere Behörden im Rahmen von Genehmigungsverfahren des BImSchG Beteiligung
  • Einladung an alle verfügbaren Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden