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Störfallrelevante Änderung eines Betriebsbereichs anzeigen

Sachsen-Anhalt 99063060261000, 99063060261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063060261000, 99063060261000

Leistungsbezeichnung

Störfallrelevante Änderung eines Betriebsbereichs anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Störfallrelevante Änderung eines Betriebsbereichs anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

BImSchV (Synonym), Störfall-Verordnung (Synonym), Domino-Effekt (Synonym), Bundes-Immissionsschutzgesetz (Synonym), 12 BImSchV (Synonym), Betriebsstätte (Synonym), BImSchG (Synonym), störfallrelevant (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Immissionsschutz (063)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM)

Teaser

Sie haben einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung oder eine Anlage im Betriebsbereich störfallrelevant geändert? Dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

Volltext

Wenn Sie einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung oder eine Anlage im Betriebsbereich störfallrelevant geändert haben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.         

Eine gesonderte Anzeige müssen Sie nicht vornehmen, wenn Sie die Angaben bereits in einem Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren gemacht haben.

Erforderliche Unterlagen

Vollständige Anzeige: Ihre Anzeige muss konkrete Angaben zur erfolgten störfallrelevanten Änderung enthalten.

Voraussetzungen

Sie haben eine störfallrelevante Änderung in einem Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung oder an einer Anlage des Betriebsbereichs vorgenommen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die vollständige Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde schriftlich ein.
  • Die Behörde prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Rückfragen müssen Sie der Behörde gegebenenfalls weitere Informationen bereitstellen.
  • Wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, entscheidet die zuständige Behörde über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie eine vorgenommene störfallrelevante Änderung des Betriebsbereichs oder einer Anlage im Betriebsbereich nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig anzeigen.

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Kurztext

  • Störfallrelevanter Betriebsbereich Anzeige zur störfallrelevanten Änderung Entgegennahme
  • Anzeige ist erforderlich, wenn der Betriebsbereich oder eine Anlage im Betriebsbereich störfallrelevant geändert wurden
  • Anzeige ist nicht erforderlich, wenn die Angaben im Rahmen eines Genehmigungs oder Anzeigeverfahrens vorgelegt wurden
  • zuständig: zuständige Immissionsschutzbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden