Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie die Berufsbezeichnung medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.
Die Berufsbezeichnung “Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik“ ist in Deutschland reglementiert.
Das bedeutet: damit Sie in Deutschland als medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in dem Beruf arbeiten.
Die Berufserlaubnis wird, wie bei allen medizinisch-technischen Berufen, nach bestandener staatlicher Prüfung erteilt, wenn die gesundheitliche und persönliche Eignung (Zuverlässigkeit) vorliegt.
Tätigkeitsbereiche sind u.a.: Krankenhäuser, Arztpraxen.
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie
- nach einer Ausbildung die staatliche Prüfung als medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik bestanden haben,
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
- in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sind,
- über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung medizinischtechnischer Assistent für Funktionsdiagnostik Erteilung
- Die antragstellende Person beantragt Erlaubnis, um die Berufsbezeichnung „Medizinischtechnischer Assistent für Funktionsdiagnostik“ führen zu dürfen
- Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung unter folgenden Voraussetzungen:
- die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden hat,
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt und
- nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und
- über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
- Zuständig: Richtet sich nach den landesspezifischen Regelungen.