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Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen

Sachsen-Anhalt 99013048068000, 99013048068000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013048068000, 99013048068000

Leistungsbezeichnung

Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen

Leistungsbezeichnung II

Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Pflegekinder (Synonym), Zuschüsse (Synonym), Jugendamt (Synonym), Einmalige Beihilfe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Adoption (013)

Verrichtungskennung

Übernahme (068)

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Bremen

Teaser

Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse für die Anschaffung bestimmter Gegenstände oder die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen für das Pflegekind können gewährt werden, sofern sie nicht bereits mit den laufenden Pauschalbeträgen abgedeckt sind.

Volltext

Der regelmäßige finanzielle Bedarf für den Unterhalt und die Versorgung eines Pflegekindes wird über laufende Leistungen gedeckt. 

Um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, können besondere Maßnahmen und Ausgaben notwendig sein. Diese können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden. 

Zu diesen Leistungen gehören u.a. Beihilfen oder Zuschüsse zu: 

  • Klassenfahrten
  • Urlaubs- und Ferienmaßnahmen

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen
  • Laufende Leistungen decken den regelmäßigen Bedarf für Pflegekinder
  • Besondere Maßnahmen und Ausgaben für die Entwicklung und Teilhabe von Pflegekindern können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden
  • Beispiele für solche Leistungen sind Klassenfahrten, Urlaubs- und Ferienmaßnahmen
  • Zuständige Stelle: Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden