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Befreiung von der Überlassungspflicht von Bioabfällen beantragen

Sachsen-Anhalt 99001057010000, 99001057010000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001057010000, 99001057010000

Leistungsbezeichnung

Befreiung von der Überlassungspflicht von Bioabfällen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Befreiung von der Überlassungspflicht von Bioabfällen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Müll (Synonym), Biotonne (Synonym), Wertstoff (Synonym), Biomüll (Synonym), Abfall (Synonym), braune Tonne (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Abfall (001)

Verrichtungskennung

Befreiung (010)

SDG Informationsbereiche

  • Recycling und Abfallentsorgung

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn bei Ihnen eine Pflicht zur Nutzung der Biotonne besteht, können Sie gegebenenfalls eine Befreiung von dieser Pflicht beantragen. Dies ist oftmals möglich, wenn Sie Ihre Bioabfälle auf Ihrem Grundstück ordnungsgemäß kompostieren können (Eigenkompostierung).

Volltext

Die meisten der Bioabfälle, die in privaten Haushalten anfallen, sind problemlos kompostierbar. Wenn Sie auf Ihrem Grundstück einen Garten haben, können Sie Ihre Küchen-, Garten- und Grünabfälle im eigenen Garten selbst kompostieren und anschließend als hochwertigen biologischen Dünger ordnungsgemäß und schadlos für Ihren Garten verwerten. Diese ganzjährige Eigenverwertung durch Eigenkompostierung verursacht in der Regel keine zusätzlichen Kosten.

Wenn bei Ihnen eine Überlassungspflicht von Bioabfällen beziehungsweise ein Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne besteht (Pflicht-Biotonne), können Sie gegebenenfalls bei einer ganzjährigen Eigenkompostierung und -verwertung Ihrer Bioabfälle eine Befreiung von dieser Pflicht beantragen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Haben Sie Bedenken, erkrankte Pflanzen zu kompostieren? Bei der Kompostierung in ausreichend großen Komposthaufen sollten laut Pflanzenschutzdienst Temperaturen entstehen, unter denen Krankheitserreger und Schädlinge wie Pilze, Viren, Bakterien oder Insekten absterben. Erkrankte Pflanzen und Pflanzenteile müssen daher nicht immer durch ein Gartenfeuer oder anderweitig beseitigt werden, um eine weitere Ausbreitung und Ansteckung im Garten zu verhindern. Es reicht die Eigenkompostierung.

Ausnahme von dieser Regel ist das Auftreten von bestimmten Pflanzenkrankheiten, zum Beispiel verursacht durch Quarantäneschaderreger. Weitere Informationen zum Umgang diesen Pflanzenkrankheiten erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Pflanzenschutzdienst.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Befreiung von der Überlassungspflicht von Bioabfällen an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beantragen
  • Voraussetzung ist in der Regel die Eigenkompostierung und anschließende Verwertung der Komposterde im eigenen Garten (Eigenverwertung)
  • zuständig: öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden