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Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln beantragen

Sachsen-Anhalt 99005002005000, 99005002005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99005002005000, 99005002005000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln beantragen

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Apotheker (Synonym), Arzneimittelsicherheit (Synonym), Arzneimittel (Synonym), Apothekerin (Synonym), Versandapotheke (Synonym), Arzneimitteleinzelhandel (Synonym), Betäubungsmittel (Synonym), Arzneimittelüberwachung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Arzneimittel (005)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Wenn Sie apothekenpflichtige Arzneimittel versenden wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

Volltext

Der Versand von apothekenpflichtigen Arzneien ist erlaubnispflichtig. Für jede öffentliche Apotheke, über die apothekenpflichtige Arzneimittel versendet werden sollen, ist eine eigene Versandhandelserlaubnis zu beantragen.

Die Versandhandelstätigkeit darf erst nach erteilter Erlaubnis aufgenommen werden. 

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Betriebserlaubnis der Apotheke
  • Falls für den Versandhandel Räume außerhalb der genehmigten Apothekenbetriebsräume genutzt werden sollen: Angaben zu Größe, Beschaffenheit, Einrichtung und Funktion der zusätzlichen Betriebsräume unter Vorlage maßstabsgerechter Grundrisspläne und des Mietvertrags)
  • Versicherung des Antragstellers, die Anforderungen nach dem Apothekengesetz an das Qualitätsmanagement und den Versandvorgang zu erfüllen und den Versandhandel zusätzlich zu dem üblichen Apothekenbetrieb zu erbringen

Voraussetzungen

  • Der Versand darf nur aus einer öffentlichen Apotheke, für die eine Betriebserlaubnis erteilt wurde, zusätzlich zum üblichen Apothekenbetrieb erfolgen
  • Es gelten die gesetzlichen Vorschriften für den Apothekenbetrieb
  • Ein Qualitätssicherungssystem für den Versandvorgang muss vorhanden sein

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Für Sachsen-Anhalt gilt:

Liegen alle Antragsvoraussetzungen beziehungsweise alle für eine Erlaubniserteilung notwendigen Unterlagen vor, dauert die normale Bearbeitungsfrist 4 Wochen.

Frist

Der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln darf erst nach Erlaubniserteilung aufgenommen werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Erlaubnis
  • Versand darf nur aus einer öffentlichen Apotheke, für die eine Betriebserlaubnis erteilt wurde, zusätzlich zum üblichen Apothekenbetrieb erfolgen
  • Versandapotheke muss bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen
  • Zuständig: Kreise und kreisfreie Städte

Ansprechpunkt

Zuständig ist das Landesverwaltungsamt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden