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Betreiberwechsel einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlage, außer Heizölverbraucheranlage) anzeigen

Sachsen-Anhalt 99129087261000, 99129087261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129087261000, 99129087261000

Leistungsbezeichnung

Betreiberwechsel einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlage, außer Heizölverbraucheranlage) anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Betreiberwechsel einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlage, außer Heizölverbraucheranlage und JGS-Anlage) anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Anlage (Synonym), Wasserbehörde (Synonym), Stoffe (Synonym), Lageranlagen (Synonym), Umschlaganlage (Synonym), Betreiber (Synonym), Tank (Synonym), Bestehende Anlage (Synonym), Wassergefährdende Stoffe (Synonym), Neuer Betreiber (Synonym), Anzeige (Synonym), Rohrleitungsanlage (Synonym), Anlagensicherheit (Synonym), AwSV (Synonym), Prüfpflichtige Anlage (Synonym), Gefährdungsstufe (Synonym), ändern (Synonym), Wechsel (Synonym), Erwerb (Synonym), Heizöl (Synonym), Anzeigepflicht (Synonym), Heizölanlage (Synonym), Heizölverbraucheranlage (Synonym), Ortsfeste Anlage (Synonym), Übernahme (Synonym), Umgang (Synonym), wassergefährdend (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung

Lagen Portalverbund

  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Wenn Sie eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen übernehmen um sie zu betreiben, ist dieser Betreiberwechsel der zuständigen unteren Wasserbehörde anzuzeigen.

Volltext

Bei der Übernahme einer anzeigepflichtigen bestehenden Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind Sie als neuer Betreiber der Anlage verpflichtet, diesen Betreiberwechsel unverzüglich bei der zuständigen unteren Wasserbehörde zu melden. Mit der Anzeige übermitteln Sie Informationen zu den bisherigen und den neuen Betreibern, zur Eigentümerin oder zum Eigentümer und zur Anlagenübernahme. Die Anzeigepflicht besteht nicht für Heizölverbraucheranlagen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Anzeigeformular
  • Belege für die Änderung (z.B. Verträge oder Vereinbarungen, die die jeweilige Änderung belegen)

Voraussetzungen

Voraussetzung ist ein Betreiberwechsel einer bestehenden prüfpflichtigen Anlage, in der mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, mit Ausnahme von Heizölverbraucheranlagen.

Kosten

Gebühr: 25€ - 1.000€
Die Anzeige kann gebührenpflichtig werden, wenn zum Beispiel ein Bescheid zu erstellen ist.

Verfahrensablauf

  • Viele untere Wasserbehörden bieten Ihnen für die Anzeige einen Vordruck an. Füllen Sie diesen aus und senden Sie diesen der unteren Wasserbehörde postalisch zu oder überbringen diesen persönlich. Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit
  • Sollten Unterlagen fehlen, fordert die zuständige Behörde Sie auf, die fehlenden Unterlagen nachzureichen.
  • In der Regel erhalten Sie eine Anzeigebestätigung.
  • Ihre Antragsdaten werden in das Fachverfahren der Behörde eingetragen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Betreiberwechsel ist unverzüglich schriftlich oder online anzuzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Anzeige Betreiberwechsel einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlage, außer Heizölverbraucheranlage und JGS-Anlage) Entgegennahme
  • Die Anzeigepflicht besteht nur für prüfpflichtige Anlagen.
  • Der Betreiberwechsel von Heizölverbraucheranlagen ist von der Anzeigepflicht ausgenommen.
  • Die Anzeige muss der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich oder online angezeigt werden.

Ansprechpunkt

Zuständig ist die untere Wasserbehörde Ihres Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden