Fahrerlaubnis für die Klasse L beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Kleiner Traktorführerschein (Synonym), Forstwirtschaft (Synonym), Ersterteilung (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), Traktor (Synonym), Fahrerlaubnis Klasse L (Synonym), Landwirtschaft (Synonym), Führerschein (Synonym), Klasse L (Synonym)
Fachlich freigegeben am
22.05.2023
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Wenn Sie einfache Kraftfahrzeuge in der Landwirtschaft fahren möchten, müssen Sie die Fahrerlaubnis Klasse L (den "Kleinen Traktorführerschein") beantragen.
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L (umgangssprachlich ''Kleiner Traktorführerschein") dürfen Sie mit 16 Jahren folgende Fahrzeuge fahren:
- für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit maximal 25 km/h geführt werden
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Die Fahrerlaubnis Klasse L wird unbefristet erteilt.
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Angaben zur Fahrschule
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben.
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Antragsfrist: 12 Monat(e)
Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestehen.
Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen Prüfung.
Bei der Fahrerlaubnis Klasse L besteht keine Probezeit.
- Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse L
- mit der Fahrerlaubnis Klasse L können mit 16 Jahren folgende Kraftfahrzeuge geführt werden:
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit maximal 25 km/h geführt werden
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
- zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie ihren Hauptwohnsitz haben.