Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Ihr Flurstück wurde bereits einmal vermessen und Sie möchten, dass aus diesem weitere Flurstücke entstehen? Dann beantragen eine Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung.
Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke des Landes nachgewiesen. Wenn ein bestehendes Flurstück in mehrere Flurstücke aufgeteilt werden soll (zum Beispiel zum Verkauf), erhalten die neuen Flurstücke, jeweils eine eigene Flurstücksnummer. Damit sind formal eigenständige Flurstücke gebildet worden. Dafür müssen Sie grundsätzlich eine Liegenschaftsvermessung durchführen lassen. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen auf die Liegenschaftsvermessung verzichten.
Flurstücksbestimmungen ohne Liegenschaftsvermessung werden ohne örtliche Vermessung durchgeführt. Die neuen Flurstücksgrenzen werden auf der Grundlage früherer amtlicher Vermessungen festgelegt. Die neuen Grenzen werden von der zuständigen Stelle berechnet. Sie können die Flurstücksgrenzen jederzeit in die Örtlichkeit durch Vermessung und Abmarkung übertragen lassen.
- Sie sind:
- Eigentümer des Flurstücks
- bevollmächtigte Person
- Inhaber sonstiger Rechte
- Die vorhandenen Daten reichen für eine Berechnung der neuen Flurstücksgrenzen aus.
Es fallen Kosten an für
- die Bestimmung und
- die Registerführung.
Die Gebühren hängen ab
- von der Anzahl der alten und neuen Grenzpunkte,
- der Grenzlänge,
- der Bodenrichtwertzone und
- der Anzahl der Flurstücke.
Die Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung ist umsatzsteuerpflichtig.
Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.
- Stellen Sie den Antrag auf Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung bei einer zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle berechnet die neuen Flurstücksgrenzen aus den bereits bestehenden Daten.
- Die Ergebnisse der Berechnung werden in das Liegenschaftskataster übernommen.
- Sie können die neuen Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit übertragen.
Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.