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Einwohnerfragestunde durchführen

Sachsen-Anhalt 99030005058000, 99030005058000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99030005058000, 99030005058000

Leistungsbezeichnung

Einwohnerfragestunde durchführen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Bürgerbeteiligung (Synonym), Gemeindeordnung (Synonym), Fragen stellen (Synonym), Fragerunde (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Bürgerengagement (030)

Verrichtungskennung

Durchführung (058)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Engagement und Beteiligung (1100100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Handlungsgrundlage

  • Geschäftsordnung der kommunalen Vertretungen (Gemeinderat, Verbandsgemeinderat, Kreistag)
  • Hauptsatzung der Gemeinde

Teaser

Als Einwohnerin oder Einwohner können Sie an der Einwohnerfragestunde Ihrer Kommune teilnehmen.

Volltext

Sie haben als Einwohnerin beziehungsweise Einwohner die Möglichkeit, in öffentlichen Sitzungen der kommunalen Vertretung und ihrer beschließenden Ausschüsse innerhalb der Einwohnerfragestunde Fragen zu stellen. Diese Fragen beziehen sich auf die Angelegenheiten der Kommune und, soweit vor Ort geregelt, zu den in der öffentlichen Sitzung zu beratenden Themen.

Eventuell lässt Ihre kommunale Vertretung Einwohnerfragestunden auch bei öffentlichen Sitzungen der beratenden Ausschüsse zu.

Darüber hinaus können Sie als Einwohnerin beziehungsweise Einwohner der Ortschaft der Gemeinde) bei öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates und seiner beschließenden Ausschüsse an der Einwohnerfragestunde teilnehmen und Ihre Fragen zu Angelegenheiten der Ortschaft stellen.

Erforderliche Unterlagen

Gegebenenfalls überprüft das Sitzungsgremium Ihre Identität als Einwohnerin beziehungsweise Einwohner der Kommune oder Ortschaft. Es ist daher sinnvoll, wenn Sie einen Identitätsnachweis dabeihaben.

Voraussetzungen

Sie wohnen in der entsprechenden Kommune bzw. Ortschaft.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Die Einwohnerfragestunde kann an den Anfang oder an das Ende einer Sitzung gelegt werden. Die Einzelheiten des Ablaufs einer Einwohnerfragestunde bei öffentlichen Sitzungen der kommunalen Vertretung und Ausschüsse regelt die jeweilige Geschäftsordnung. In der Hauptsatzung Ihrer jeweiligen Kommune finden Sie die Einzelheiten der Durchführung von Einwohnerfragestunden in öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates und seiner beschließenden Ausschüsse.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Einwohnerfragestunde durchführen
  • Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit, in öffentlichen Sitzungen der kommunalen Vertretung und ihrer beschließenden Ausschüsse sowie in öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates und seiner beschließenden Ausschüsse Fragen zu kommunalen (örtlichen) Angelegenheiten zu stellen.
  • Die Fragen wird grundsätzlich durch die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte oder von ihr oder ihm beauftragte Beschäftigte der Kommunalverwaltung beantwortet. Bei Fragen zu Tätigkeiten oder Entscheidungen der kommunalen Vertretung wird die oder der Vorsitzende der Vertretung antworten.
  • Zuständig: Gemeinde, Verbandsgemeinde oder Landkreis

Ansprechpunkt

Gemeinderat, Verbandsgemeinderat, Kreistag, Ortschaftsrat

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden