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Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG ändern

Sachsen-Anhalt 99019033011000, 99019033011000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019033011000, 99019033011000

Leistungsbezeichnung

Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG ändern

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Auszubildender (Synonym), Ausbildung (Synonym), Azubi (Synonym), Ausbildungseintrag ändern (Synonym), Registrierung (Synonym), Auszubildende (Synonym), Ausbildungsvertrag (Synonym), BBiG (Synonym), Berufsbildungsgesetz (Synonym), Teilzeit (Synonym), Berufsausbildungsverzeichnis (Synonym), Berufsausbildung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Berufsausbildung (1030200)
  • Mitarbeiterbezogene Meldepflichten (2030400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Wenn Sie als Arbeitgeber Auszubildende beschäftigen, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen und bei Bedarf nachpflegen beziehungsweise ändern lassen.

Volltext

Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen (zum Beispiel Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, weitere Berufskammern). Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.

Wenn sich nach der Eintragung noch Änderungen ergeben, können Sie als ausbildende Stelle einen Antrag auf Änderung bei der regional zuständigen Stelle einreichen. Die zuständige Stelle überprüft die Rechtmäßigkeit der Änderung und bestätigt Ihnen anschließend die Änderung des Berufsausbildungsverhältnisses.

Änderungen können beispielsweise auch Veränderungen der Wochenarbeitszeit betreffen, wie der Wechsel von Voll- in Teilzeit und umgekehrt, oder der Wechsel der Fachrichtung oder Adressänderungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Geänderter Vertrag
  • Geänderter Ausbildungsplan
  • Antrag des/der Auszubildenden bei Anrechnung schulischer und/oder beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer und bei Verkürzung der Ausbildungsdauer
  • Antrag der/des Auszubildenden bei Verlängerung der Ausbildung

Bei Änderungen, die die Ausbildungsdauer betreffen:

  • Stellungnahme der Ausbildungsstätte
  • Begründendes Dokument

Voraussetzungen

  • Das Berufsausbildungsverhältnis wurde bereits eingetragen.
  • Der Vertrag entspricht dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Ausbildungsordnung.
  • Bei minderjährigen Auszubildenden: Zustimmung der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen

Kosten

Gebühr: 0€ - 100€
Die Änderung kann für Sie als Ausbildungsstätte kostenpflichtig sein. Die Gebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stellen.

Verfahrensablauf

Sie als ausbildende Stelle reichen den Antrag zur Änderung analog oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein.

Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.

Bei der Änderung können beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, sowie die Ausbildungsstätte hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung erneut überprüft werden.

Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle aus folgenden Gründen:

  • Rückfragen
  • Nachforderungen von Unterlagen
  • Behebung von Mängeln

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung, ob die Änderung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.

Bearbeitungsdauer

4 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 1 Werktag(e)
Sie müssen den Antrag unverzüglich nach Änderung des Vertrags einreichen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Sofern ein Bescheid ausgestellt wurde, können Sie als Ausbildende Widerspruch bei der entsprechenden Kammer einlegen.

Kurztext

  • Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG Änderung
  • Auszubildende in Ausbildungsberufen nach BBiG werden in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen
  • Bei Änderungen nach Ausbildungsbeginn ist eine Anpassung des Verzeichnisses notwendig
  • Eintragung durch Ausbildungsstätte
  • Zuständige Stelle: Kammern

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die zuständige Kammer. Diese kann z.B. sein:

  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden