Ausländerfalknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
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§ 15 Absatz 1 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Wenn die Gültigkeit Ihres Tagesfalknerjagdscheins für Ausländerabläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.
Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein und Jagdschein.
Sind Sie bereits in Besitz dieser Jagdscheine als Tagesjagdscheine, deren Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.
- deutscher Jagdschein
- deutscher Falknerjagdschein
- Jagdschein des Heimatlandes
- Falknerjagdschein des Heimatlandes
- gegebenenfalls aktuelle(s) Lichtbild(er)
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Falknerjagdschein
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerfalknerjagdschein erteilt.
- Ausländerfalknerjagdschein Neuerteilung Tagesjagdschein
- für die Beizjagd in Deutschland erforderlich
- Verlängerung nach Gültigkeitsablauf erforderlich
- Mindestalter 18 Jahre
- ist für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig
- Besitz eines Tagesjagdschein ist Mindestvoraussetzung
- wird von der Behörde erteilt, die den Jagdschein erteilt hat
- zuständig: untere Jagdbehörde
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja