Ausländerfalknerjagdschein -Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
§ 15 Absatz 1 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Wenn Ihnen der Tagesfalknerjagdschein für Ausländer von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.
Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein.
Wenn Ihnen der Tagesjagdschein für ausländische Falkner entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.
- gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Falknerjagdschein wurde entzogen
- verstrichene Sperrfrist
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerfalknerjagdschein erteilt.
- Ausländerfalknerjagdschein Wiedererteilung Tagesjagdschein
- für die Beizjagd in Deutschland erforderlich
- erneute Beantragung nach Entzug erforderlich
- Beantragung erst nach Ablauf der Sperrfrist möglich
- Mindestalter 18 Jahre
- ist für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig
- Besitz eines Tagesjagdscheins ist Mindestvoraussetzung
- wird von der Behörde, die den Jagdschein entzogen hat, wiedererteilt
- zuständig: untere Jagdbehörde
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja