Fischereiabgabe zahlen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fischereiabgabe entrichten (Synonym)
Fachlich freigegeben am
12.03.2024
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Wenn Sie sich einen Fischereischein ausstellen lassen, müssen Sie zusätzlich zur Gebühr die Fischereiabgabe entrichten.
Die Fischereiabgabe müssen Sie zusammen mit der Gebühr für den Fischereischein zahlen. Sie wird für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege verwendet.
Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen für die Ausstellung eines Fischereischeins.
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Fischereischeins.
Abgabe:
1€
Für Jugendfischereischeine und Sonderfischereischeine pro Jahr
Abgabe:
125€
Für Fischereischeine auf Lebenszeit
Abgabe:
6€
Für Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 5 Jahre pro Jahr
Bitte beachten Sie den Verfahrensablauf für die Ausstellung eines Fischereischeins.
- Fischereiabgabe Zahlung
- Die Fischereiabgabe muss zusammen mit der Gebühr für den Fischereischein gezahlt werden. Sie wird für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege verwendet.
- Es fallen Kosten an.
- Zuständig: untere Fischereibehörden