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Bescheinigung in Steuersachen beantragen

Sachsen-Anhalt 99102037012000, 99102037012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102037012000, 99102037012000

Leistungsbezeichnung

Bescheinigung in Steuersachen beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Unbedenklichkeit (Synonym), Unbedenklichkeitsbescheinigung (Synonym), steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Synonym), Zuverlässigkeitserklärung (Synonym), Steuer (Synonym), steuerliche Zuverlässigkeit (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Kauf, Miete und Pacht (2050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten eine Bescheinigung in Steuersachen beantragen? Näheres erfahren Sie hier.

Volltext

Die "Bescheinigung in Steuersachen" (früher: "steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung") gibt einen Überblick über Ihre steuerliche Zuverlässigkeit.

Sie benötigen die Bescheinigung in Steuersachen insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse, wie etwa

  • der Erteilung einer Gaststättenkonzession,
  • der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, oder
  • der Erteilung öffentlicher Aufträge.

Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, wie

  • vorhandene Steuerrückstände,
  • Ihr Zahlungsverhalten oder
  • die Erfüllung Ihrer Steuererklärungspflichten

Die Bescheinigung bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung Ihres Verhaltens in der Vergangenheit. Eine Prognose über das zukünftige Verhalten erfolgt insoweit nicht.

Erforderliche Unterlagen

Sie stellen den Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung in Steuersachen bei dem für Sie zuständigem Finanzamt.

Dieses stellt Ihnen die Bescheinigung aus.

Voraussetzungen

Die Bescheinigung können Sie elektronisch über ELSTER, schriftlich oder telefonisch bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Der Antrag sollte folgendes beinhalten:

  • Name,
  • Adresse,
  • Ihre Steuernummer und/oder steuerliche Identifikationsnummer,
  • bei wem Sie die Bescheinigung vorlegen möchten und
  • den Vorlagegrund.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Da es sich bei der „Bescheinigung in Steuersachen“ nicht um einen Verwaltungsakt, sondern lediglich um eine Wissensäußerung handelt, besteht keine Einspruchsmöglichkeit.

Kurztext

  • Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung 
  • Bescheinigungen in Steuersachen werden benötigt, wenn in nicht steuerlichen Verfahren die steuerliche Zuverlässigkeit von Bedeutung ist
  • Die Bescheinigung in Steuersachen gibt Auskunft über die Erfüllung steuerlicher Pflichten
  • Zuständige Stelle: Kommunales Steueramt oder das zuständige Finanzamt

Ansprechpunkt

Das zuständige Finanzamt kann über die Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern ermittelt werden:

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Wenn Sie bei „Mein Elster“ registriert sind, können Sie den Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen über folgenden Pfad einreichen: www.Elster.de --> Formulare und Leistung --> alle Formulare --> sonstige Nachricht an das Finanzamt