Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Ausländerfalknerjagdschein ändern lassen

Sachsen-Anhalt 99067011011000, 99067011011000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067011011000, 99067011011000

Leistungsbezeichnung

Ausländerfalknerjagdschein ändern lassen

Leistungsbezeichnung II

Ausländerfalknerjagdschein ändern lassen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Umzug (Synonym), Jagen (Synonym), Jägerschein (Synonym), Jägerei (Synonym), Namensänderung (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jagdschein (Synonym), Geburtsname (Synonym), Falknerei (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Heirat (Synonym), Änderung (Synonym), Jäger (Synonym), Beizjagd (Synonym), Jagdwesen (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Hauptwohnsitz (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Beize (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Eheschließung (Synonym), Jagd (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Jagd (067)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Handlungsgrundlage

§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Teaser

Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Ausländerfalknerjagdschein eintragen lassen.

Volltext

Hat sich nach Erteilung des Ausländerfalknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • Jagdschein
  • Falknerjagdschein

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Ausländerfalknerjagdschein
  • Änderung von Namen oder Wohnsitz

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ausländerfalknerjagdschein Änderung 
  • für die Beizjagd in Deutschland erforderlich
  • Änderungen von Name und Wohnsitz müssen eingetragen werden
  • wird von Behörde, die den Falknerjagdschein erteilt hat, geändert
  • bei Wohnsitz in Deutschland ist die örtliche Behörde zuständig
  • zuständig: untere Jagdbehörde

Ansprechpunkt

Die Änderung lassen Sie von der Behörde vornehmen, die den Jagdschein erteilt hat.

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus dem Ausland nach Deutschland verlegt haben, müssen Sie sich hingegen an die für den neuen Wohnsitz zuständige Behörde wenden.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja