Unterstützung für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen
Inhalt
Unterstützung für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen
Unterstützung für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen
Begriffe im Kontext
Zuschüsse (Synonym), Sicherung Ausbildungsplatz (Synonym), Sicherung Arbeitsplatz (Synonym), Gleichstellung (Synonym), Technische Arbeitshilfen (Synonym), Leistungen Inklusionsamt (Synonym), Berufsförderung (Synonym), Hilfe für Menschen (Synonym), Erhalt Ausbildungsplatz (Synonym), Leistungen für Arbeitgebende (Synonym), Beantragung von Leistungen (Synonym), Arbeitsförderung (Synonym), Behinderungsgerechter Ausbildungsplatz (Synonym), Behinderungsgerechte Einrichtung (Synonym), Arbeitsassistenz (Synonym), Teilhabe am Arbeitsleben (Synonym), Schwerbehinderung (Synonym), Schaffung Arbeitsplatz (Synonym), Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (Synonym), Schaffung Ausbildungsplatz (Synonym), schwerbehinderte Menschen (Synonym), Leistungen an Arbeitgebende (Synonym), Arbeitsplatzausstattung (Synonym), Hilfe und Förderung (Synonym), Geldleistungen (Synonym), Behinderungsgerechter Arbeitsplatz (Synonym), Inklusion (Synonym), Menschen mit Behinderung (Synonym), Finanzielle Zuschüsse (Synonym), Leistungen Integrationsamt (Synonym), Eingliederung (Synonym), Förderung (Synonym), Erhalt Arbeitsplatz (Synonym), Begleitende Hilfe (Synonym), Behinderungsgerechte Beschäftigung (Synonym), Leistungen für Schwerbehinderte (Synonym)
- Gleichbehandlung (Vorschriften zum Verbot von Diskriminierung am Arbeitsplatz, über gleiche Entlohnung für Männer und Frauen und über gleiche Entlohnung für Beschäftigte mit befristeten oder unbefristeten Arbeitsverträgen)
- Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)
- Jobsuche und Arbeitslosigkeit (1040300)
- Finanzierungs- und Förderberatung (2060100)
- Personal einstellen (2030200)
Fachlich freigegeben am
30.05.2023
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Als Unternehmen können Sie Zuschüsse oder eine Beratung erhalten, um Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen zu erhalten oder neu zu schaffen.
Sie benötigen als Unternehmen Unterstützung, um die Arbeitsplätze schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellter Angestellter zu erhalten oder neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze schaffen zu können?
Dann haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie lassen sich von der zuständigen Stelle beraten.
- Sie beantragen finanzielle Leistungen.
Sie können die folgenden Leistungen beantragen:
- Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen für Unternehmen (Beschäftigungssicherungszuschuss)
- Behinderungsgerechte Einrichtung oder Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und dem Arbeitsumfeld
- Investitionen zur Schaffung eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
- Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
- Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung
- sonstige Maßnahmen zur behinderungsgerechten Beschäftigung, wie Qualifizierungsmaßnahmen
Die zuständige Stelle legt den Förderumfang individuell und abhängig von der benötigten Leistung fest.
Die tatsächliche Höhe der Förderung bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles.
- Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende Bewilligung
- Unternehmen können folgende Leistungen beantragen für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Angestellte oder Auszubildende:
- Beratung
- finanzielle Unterstützung
- Leistungen an Unternehmen dienen
- zur Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
- zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze
- zuständige Stelle legt Förderart und -umfang individuell und abhängig von der benötigten Leistung fest
- tatsächliche Höhe der Förderung bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles
- zuständig: Sozialbehörde, Integrations- oder Inklusionsamt