Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Eine sachkundige Person nach dem Arzneimittelgesetz anzeigen

Sachsen-Anhalt 99005023008000 Typ 2a, Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99005023008000

Leistungsbezeichnung

Eine sachkundige Person nach dem Arzneimittelgesetz anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Eine sachkundige Person nach dem Arzneimittelgesetz anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 2a, Typ 3a

Begriffe im Kontext

Anzeige (Synonym), Arzneimittelgesetz (Synonym), Arzneimittelhersteller (Synonym), Sachkundige Person (Synonym), AMG (Synonym), Pharmaziehersteller (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Bestätigung (8)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Mitarbeiterbezogene Meldepflichten (2030400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Wenn Sie ein pharmazeutisches Unternehmen betreiben das Fertigarzneimittel in den Verkehr bringt, müssen Sie der zuständigen Stelle eine sachkundige Person anzeigen. Ebenfalls ist jede Änderung unverzüglich anzuzeigen.

Volltext

Im Arzneimittelgesetz werden die Anforderungen an verschiedene verantwortliche Personen beschrieben. Dort ist geregelt, dass Sie für die Entscheidung über Herstellungserlaubnis, der zuständigen Stelle eine sachkundige Person mit entsprechender Qualifikation und Zuverlässigkeit anzeigen müssen. Ebenfalls ist jede Änderung unverzüglich anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Arbeitszeugnisse (Kopie)
  • Ausbildungsnachweis (Kopie)
  • Lebenslauf
  • Führungszeugnis (Kopie)
  • Formular "Erklärung zur Benennung"
  • Verpflichtungserklärung

Bitte reichen Sie beglaubigte Kopien ein.

Das Führungszeugnis muss für die Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) geeignet sein. Es darf nicht älter als 3 Monate sein. 

Voraussetzungen

  • Sachkundige Personen müssen die notwendige Sachkenntnis und Zuverlässigkeit besitzen.
  • Sie benötigen ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereichen Pharmazie, Chemie, Biologie, Human oder Veterinärmedizin,
  • Alternativ eine abgeschlossene Ausbildung in den vorher benannten Bereichen oder den Arbeitsnachweis über eine Tätigkeit als Pharmareferent.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die Anzeige einer sachkundigen Person können Sie schriftlich oder online vornehmen.

  • Sie zeigen die sachkundige Person mittels eines schriftlichen Antrages oder mittels des Online Dienstes an.
  • Die Anzeige geht dann in der zuständigen Behörde ein.
  • Die zuständige Behörde prüft die Anzeige formell und auf Vollständigkeit.
  • Wenn bei der Prüfung fehlende Dokumente auffallen, werden Sie benachrichtigt.
  • Nach Einsendung der fehlenden Dokumente oder nach bestandener formeller Prüfung, wird die zuständige Behörde eine Entscheidung treffen.
  • Die zuständige Behörde kann Ihre Anzeige bestätigen oder ablehnen.
  • Die Behörde teilt ihre Entscheidung dem pharmazeutischen Unternehmer mit.

 Der Pharmazeutische Unternehmer erhält einen Kostenbescheid.

Bearbeitungsdauer

3 Monat(e)

Frist

Genehmigungsfiktion: Unverzüglich bei Veränderung anzuzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bei Verstoß droht ein Bußgeld.

Rechtsbehelf

Sie können Klage einreichen.

Kurztext

  • Anzeige der sachkundigen Person nach § 14 Arzneimittelgesetz
  • Im Arzneimittelgesetz werden die Anforderungen an verschiedene verantwortliche Personen beschrieben.
  • Um als Pharmazieunternehmen eine Herstellungserlaubnis zu bekommen, muss der zuständigen Aufsichtsbehörde eine sachkundige Person mit entsprechender Qualifikation und Zuverlässigkeit angezeigt werden.
  • Für die entsprechende Anzeige der Verantwortlichkeit nutzen Sie bitte den OnlineDienst oder reichen Sie das Dokument schriftlich ein.
  • Zuständige Behörde:

Ansprechpunkt

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden:

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja