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Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen

Sachsen-Anhalt 99063014006000, 99063014006000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063014006000, 99063014006000

Leistungsbezeichnung

Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen

Leistungsbezeichnung II

Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

genehmigungsbedürftige Anlage (Synonym), Anlage (Synonym), Genehmigung einer Anlage (Synonym), Errichtung einer Anlage (Synonym), Betrieb einer Anlage (Synonym), Vereinfachte Verfahren (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Immissionsschutz (063)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)

Teaser

Wenn Sie einen Antrag im vereinfachten Verfahren zur Genehmigung von Anlagen stellen, können Sie eine Genehmigung zur Errichtung und/oder den Betrieb für Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung von der zuständigen Behörde erhalten.

Volltext

Genehmigungen für Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die Genehmigung wird Ihnen erteilt, wenn die Erfüllung der Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sichergestellt ist und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegenstehen. Ob für Ihr Vorhaben eine vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich ist, richtet sich nach Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV).

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
  • Erläuterungen und
  • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen).

Voraussetzungen

  • Sie müssen nachweisen, dass beim Vorhaben die Erfüllung der Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sichergestellt ist und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegenstehen.
  • Sie müssen die erforderlichen Unterlagen einreichen, um einen vollständigen Antrag zu stellen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die vereinfachte Genehmigung bei der zuständigen Behörde schriftlich
  • Sie fügen dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang der Antrag und der beigefügten Unterlagen unverzüglich schriftlich oder elektronisch.
  • Nach Eingang des Antrags teilt Ihnen die zuständige Behörde mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.
  • Sie können erst nach Erhalt der Genehmigung mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Bearbeitungsdauer

3 Monat(e)
Die zuständige Behörde kann die Frist um weitere drei Monate verlängern.

Frist

Vor Errichtung der Anlage.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Kurztext

  • Vereinfachtes Verfahren nach BImSchG Genehmigung
    • Genehmigung für Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs in einem vereinfachten Verfahren beantragen
  • Antrag mit Fachverfahren ELiA oder schriftlich

Ansprechpunkt

Führen Sie einen Betrieb, der unter der Bergaufsicht steht, wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden