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Jugendjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen

Sachsen-Anhalt 99067006001001, 99067006001001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067006001001, 99067006001001

Leistungsbezeichnung

Jugendjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen

Leistungsbezeichnung II

Jugendjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Jagdlizenz (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Jägerei (Synonym), Jägerschein (Synonym), Jagen (Synonym), Jagdwesen (Synonym), Jagdschein (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jäger (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Jagd (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Jagd (067)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

Tagesjagdschein

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Handlungsgrundlage

§ 15 Absatz 1  -  3 und 5, sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Teaser

Wenn Sie als Jugendlicher die Jagd ausüben möchten, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jugendjagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten vorzeigen.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendjagdschein erteilt werden (Mindestalter 16 Jahre). Für die erstmalige Erteilung eines Jugendjagdscheins benötigen Sie den Nachweis über eine in Deutschland bestandene Jägerprüfung.

Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Sorgeberechtigten oder einer von Ihrer/Ihren sorgeberechtigten Person(en) schriftlich beauftragten jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson die Jagd ausüben.

Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • Zeugnis der Jägerprüfung
  • aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
  • Einwilligung der sorgeberechtigten Person

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bestandene Jägerprüfung
  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jugendjagdschein erteilt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Jugendjagdschein Erteilung Tagesjagdschein
  • für Jagd in Deutschland erforderlich
  • erstmalige Erteilung erfordert bestandene Jägerprüfung
  • für Personen unter 18 Jahren, Mindestalter 16 Jahre
  • Begleitung durch jagdlich erfahrenen Erziehungsberechtigten oder Beauftragten erforderlich
  • keine Teilnahme an Gesellschaftsjagd
  • Tagesjagdschein ist 14 aufeinanderfolgende Tage gültig
  • zuständig: untere Jagdbehörde

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: nicht relevant

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein