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Jugendfalknerjagdschein-Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

Sachsen-Anhalt 99067008123001, 99067008123001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067008123001, 99067008123001

Leistungsbezeichnung

Jugendfalknerjagdschein-Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

Leistungsbezeichnung II

Jugendfalknerjagdschein-Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Jagdlizenz (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Beizjagd (Synonym), Jägerei (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Jagd (Synonym), Jagen (Synonym), Jagdschein (Synonym), Jägerschein (Synonym), Falknerei (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jäger (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Beize (Synonym), Jagdwesen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Jagd (067)

Verrichtungskennung

Wiedererteilung (123)

Verrichtungsdetail

Tagesjagdschein

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Handlungsgrundlage

§ 15 Absatz 1 -  3 und 5 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Teaser

Wenn Ihnen der Jugendfalknerjagdschein von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendfalknerjagdschein erteilt werden. Wurde Ihnen der Tagesjagdschein entzogen, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der zuständigen Behörde neu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
  • Einwilligung der sorgeberechtigten Person

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein wurde entzogen
  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten
  • verstrichene Sperrfrist

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jugendfalknerjagdschein erteilt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Der Jugendjagdschein berechtigt Sie nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung einer sorgeberechtigten Person oder einer von der sorgeberechtigten Person schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muß jagdlich erfahren sein.
  • Der Jugendjagdschein berechtigt Sie nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Jugendfalknerjagdschein Wiedererteilung Tagesjagdschein
  • für die Beizjagd in Deutschland erforderlich
  • erneute Beantragung nach Entzug erforderlich
  • Beantragung erst nach Ablauf der Sperrfrist möglich
  • für Personen unter 18 Jahren, Mindestalter 16 Jahre
  • Besitz eines Jagdscheins oder besonderen Jagdscheins für Falkner ist Voraussetzung
  • Jagausübung nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten oder Beauftragten erlaubt
  • keine Teilnahme an Gesellschaftsjagd
  • Tagesjagdschein ist 14 aufeinanderfolgende Tage gültig
  • zuständig: untere Jagdbehörde

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja