Jugendfalknerjagdschein ändern lassen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
§ 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Jugendfalknerjagdschein eintragen lassen.
Hat sich nach Erteilung des Jugendfalknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
- Jugendfalknerjagdschein Änderung
- für die Beizjagd in Deutschland erforderlich
- Änderungen von Name und Wohnsitz müssen eingetragen werden
- zuständig: untere Jagdbehörde
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja