Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs mitteilen

Sachsen-Anhalt 99009041261000, 99009041261000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99009041261000, 99009041261000

Leistungsbezeichnung

Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs mitteilen

Leistungsbezeichnung II

Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs mitteilen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Anzeige (Synonym), Mitteilung (Synonym), Verkauf der Röntgeneinrichtung (Synonym), Genehmigung (Synonym), Röntgeneinrichtung (Synonym), Betriebsgenehmigung (Synonym), Beendigung (Synonym), Entsorgung der Röntgeneinrichtung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Atomare Angelegenheiten (009)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)
  • Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung (2160100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur in Schleswig-Holstein (MEKUN)

Teaser

Sie müssen der zuständigen Behörde mitteilen, dass Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben wollen.

Volltext

Wenn Sie den Betrieb einer Röntgeneinrichtung beenden wollen, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Behörde mitzuteilen. Die Beendigung des Betriebs kann z. B. der Verkauf oder die Entsorgung der Röntgeneinrichtung sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über den Verbleib der Röntgeneinrichtung (zum Beispiel Entsorgung oder Verkauf)
  • Haben Sie für den Betrieb der Röntgeneinrichtung eine Genehmigung erhalten, senden Sie diese bitte im Original an die zuständige Behörde zurück

Voraussetzungen

Sie wollen den Betrieb einer Röntgeneinrichtung beenden oder haben dies bereits getan.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie senden die Abmeldung der Röntgeneinrichtung an die zuständige Behörde.
  • Diese registriert Ihre Mitteilung zu dem jeweiligen Gerät.

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Tag(e)

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bei der Abmeldung einer genehmigten Röntgeneinrichtung ist die Originalgenehmigung an die zuständige Behörde zurückzusenden.

Sie können der zuständigen Behörde die Mitteilung, dass Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr nutzen wollen, formlos zusenden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Mitteilung über die Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs Entgegennahme
    • Die Abmeldung von Röntgeneinrichtungen jeglicher Art mitteilen
    • Die Abmeldung ist bei Beendigung des Betriebs notwendig, wie z. B. beim Verkauf oder der Entsorgung der Röntgeneinrichtung
    • Unternehmen aus Industrie und Gewerbe, Forschungsinstitute, Ärzte sowie Behörden melden den genehmigten oder angezeigten Betrieb einer Röntgeneinrichtung ab
  • Anzeige schriftlich

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden