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Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen

Sachsen-Anhalt 99013042173000, 99013042173000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013042173000, 99013042173000

Leistungsbezeichnung

Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen

Leistungsbezeichnung II

Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Beitragsübernahme (Synonym), Krankenhilfe (Synonym), Pflegekind (Synonym), Pflegekinderdienst (Synonym), Pflegeeltern (Synonym), Pflegepersonen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Adoption (013)

Verrichtungskennung

Versorgung (173)

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

  • Adoption und Pflegekinder (1020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen

Teaser

Wenn für ein Pflegekind eine Familienversicherung nicht möglich ist und auch keine Pflichtversicherung besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

Volltext

Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Das Jugendamt prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Leistungen der Krankenhilfe - Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung 
  • Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekinder
  • Zuständig: Jugendamt

Ansprechpunkt

Jugendamt

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden