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Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen

Sachsen-Anhalt 99009055022000, 99009055022000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99009055022000, 99009055022000

Leistungsbezeichnung

Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen

Leistungsbezeichnung II

Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Umgang (Synonym), Sachkunde (Synonym), Bescheinigung (Synonym), Fachkundebescheinigung (Synonym), radioaktiv (Synonym), Strahlenschutz (Synonym), Fachkunde (Synonym), Röntgen (Synonym), Technik (Synonym), Stoffe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Atomare Angelegenheiten (009)

Verrichtungskennung

Bescheinigung (022)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Weiterbildung (1040100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN)

Teaser

Wenn Sie im technischen Bereich des Strahlenschutzes tätig sind (z. B. beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder Umgang mit radioaktiven Stoffen), müssen Sie die erforderliche Fachkunde haben. Diese muss durch die zuständige Behörde geprüft und be-scheinigt werden.

Volltext

Wenn Sie beabsichtigen, Röntgeneinrichtungen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, ist eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde notwendig.

Dafür müssen Sie zunächst einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich ablegen. Anschließend beantragen Sie bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der Fachkunde.

Diese prüft dann Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und bescheinigt Ihnen bei positivem Ergebnis der Prüfung Ihre Fachkunde. Weiterhin ist zu beachten, dass Sie Ihre Fachkunde spätestens nach fünf Jahren aktualisieren müssen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung
  • Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis)
  • Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen (darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen).

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich abgelegt haben.
  • Sie müssen die erforderliche praktische Erfahrung schriftlich oder digital nachweisen können.
  • Sie müssen über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung verfügen

Kosten

Gebühr: 200€ - 1.000€

Verfahrensablauf

  • Nachdem Sie einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abgelegt haben, beantragen Sie formlos bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde.
  • Es ist auch möglich, dass die zuständige Behörde an Sie herantritt und Sie auffordert, einen Nachweis der erforderlichen Fachkunde vorzulegen.
  • Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und sendet Ihnen bei positivem Ergebnis der Prüfung die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde zu.

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)

Frist

Geltungsdauer: 5 Jahr(e)
Der anerkannte Kurs/Lehrgang darf insgesamt nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Bescheinigung
  • Nachweis ist auf Anfrage der zuständigen Behörde vorzulegen
  • Versand schriftlich oder online

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden