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Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für genehmigungsfrei gestellte Vorhaben beantragen

Sachsen-Anhalt 99012106007001, 99012106007001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012106007001, 99012106007001

Leistungsbezeichnung

Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für genehmigungsfrei gestellte Vorhaben beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Ausnahme (Synonym), Abweichung (Synonym), Genehmigungsfreistellungsverfahren (Synonym), Hausbau (Synonym), Bauvorhaben (Synonym), Befreiung (Synonym), Bauen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

Verrichtungsdetail

bei nicht verfahrensfreien Bauvorhaben (isoliert)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Bauverfahren (2050500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von bau-rechtlichen Vorschriften beantragen wollen, informieren Sie sich hier.

Volltext

Sie müssen sich bei der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens an die Vorschriften, wie z.B. die Bauordnung, halten. Wenn Ihr Vorhaben jedoch davon abweicht, müssen Sie einen Antrag stellen:

Das gilt für:  

  • Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderun-gen, 
  • Ausnahmen oder Befreiungen von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und
  • Ausnahmen von Regelungen der Baunutzungsverordnung.

Bitte begründen Sie Ihren Antrag.
 

Erforderliche Unterlagen

Antrag (digital oder schriftlich) mit Begründung

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 50€ - 5.000€
Für die Zulassung einer Abweichung oder Befreiung
Mehr erfahren
Gebühr: 50€ - 500€
Für die Zulassung einer Ausnahme
Mehr erfahren

Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Aufwand für die Prüfung der Abweichung 
  • Erwartete Kosten der Bauausführung

Verfahrensablauf

  • Eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von bau-rechtlichen Vorschriften beantragen Sie digital oder schriftlich.
  • Ausnahmen und Befreiungen müssen vor Einreichung der Bauunterlagen bei der Gemeinde genehmigt worden sein.
  • Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
  • Stellen Sie den Antrag. Geben Sie darin an, welche Abweichung, Ausnahme oder Befreiung Sie erreichen möchten. 
  • Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert diese Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf. 
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und erteilt einen Bescheid sowie einen Gebührenbescheid.
  • Zahlen Sie die Gebühren.
     

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Sind für das Bauvorhaben Ausnahmen und Befreiungen erforder-lich, müssen diese vorab genehmigt worden sein.

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch einlegen.

Kurztext

  • Zulassung im Genehmigungsfreistellungsverfahren
  • Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für genehmigungsfrei gestellte Vorhaben
  • zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden