Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für genehmigungsfrei gestellte Vorhaben beantragen
Inhalt
Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für genehmigungsfrei gestellte Vorhaben beantragen
Begriffe im Kontext
Ausnahme (Synonym), Abweichung (Synonym), Genehmigungsfreistellungsverfahren (Synonym), Hausbau (Synonym), Bauvorhaben (Synonym), Befreiung (Synonym), Bauen (Synonym)
- Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)
- Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
- Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
- Bauverfahren (2050500)
Fachlich freigegeben am
13.02.2024
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Wenn Sie eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von bau-rechtlichen Vorschriften beantragen wollen, informieren Sie sich hier.
Sie müssen sich bei der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens an die Vorschriften, wie z.B. die Bauordnung, halten. Wenn Ihr Vorhaben jedoch davon abweicht, müssen Sie einen Antrag stellen:
Das gilt für:
- Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderun-gen,
- Ausnahmen oder Befreiungen von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und
- Ausnahmen von Regelungen der Baunutzungsverordnung.
Bitte begründen Sie Ihren Antrag.
Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:
- Aufwand für die Prüfung der Abweichung
- Erwartete Kosten der Bauausführung
- Eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von bau-rechtlichen Vorschriften beantragen Sie digital oder schriftlich.
- Ausnahmen und Befreiungen müssen vor Einreichung der Bauunterlagen bei der Gemeinde genehmigt worden sein.
- Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
- Stellen Sie den Antrag. Geben Sie darin an, welche Abweichung, Ausnahme oder Befreiung Sie erreichen möchten.
- Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
- Gegebenenfalls fordert diese Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und erteilt einen Bescheid sowie einen Gebührenbescheid.
- Zahlen Sie die Gebühren.
Sind für das Bauvorhaben Ausnahmen und Befreiungen erforder-lich, müssen diese vorab genehmigt worden sein.
- Zulassung im Genehmigungsfreistellungsverfahren
- Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für genehmigungsfrei gestellte Vorhaben
- zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.