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Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

Sachsen-Anhalt 99012070020002, 99012070020002 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012070020002, 99012070020002

Leistungsbezeichnung

Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Teilbaugenehmigung (Synonym), Baugenehmigungsverfahren (Synonym), Baugenehmigung (Synonym), Bauantrag (Synonym), Errichtung (Synonym), Verlängerung (Synonym), Bauvorhaben (Synonym), Bauen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

Verrichtungsdetail

der Teilgenehmigung

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie können die Verlängerung Ihrer Teilbaugenehmigung beantra-gen. Hier erhalten Sie weitere Informationen.

Volltext

Wenn Sie eine gültige Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage haben, können Sie eine Verlängerung der Teilbaugenehmigung beantragen. 

Die untere Bauaufsichtsbehörde kann die Teilbaugenehmigung um jeweils maximal ein Jahr verlängern. Dafür dürfen sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht geändert haben.
 

Erforderliche Unterlagen

Antrag (per Onlineservice oder in schriftlich)

Voraussetzungen

Sie haben eine gültige Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage.

Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.
 

Kosten

Kosten: mindestens 50 Euro

Die Kosten hänge von folgenden Faktoren ab:

  • Aufwand für die Prüfung der Teilbaugenehmigung
  • Erwartete Kosten der Bauausführung

Verfahrensablauf

  • Schreiben Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welche Teil-baugenehmigung sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht. 
  • Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf. 
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Bestehen Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese aufzuklären.
  • Reichen Sie in diesem Fall die Klarstellung ein.    
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die notwendigen Stellen.
  • Sie erhalten dann die Verlängerung der Teilbaugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
  • Zahlen Sie die Gebühren.
     

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie müssen den Antrag auf Verlängerung stellen, solange die Teilbaugenehmigung gültig ist.

Die Teilbaugenehmigung kann maximal um  1 Jahr verlängert werden.
 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch einlegen.

Kurztext

  • Errichtung von Anlagen Verlängerung der Teilgenehmigung
  • Antrag auf Verlängerung einer Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage
  • Antrag während der Laufzeit der Teilbaugenehmigung
  • Antrag auf Verlängerung per Onlineservice oder in Textform
  • zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein