Löschung von Zugehörigkeitshaken beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Ist Ihr Flurstück noch mit Zugehörigkeitshaken (Überhaken) versehen? Dann beantragen Sie die Löschung dieser Zugehörigkeitshaken.
Flurstücke hängen auch zusammen, wenn sie durch schmale Flurstücke (zum Beispiel Wege, Gewässer) unterbrochen werden. Diese Flurstückseinheit wird durch sogenannte „Zugehörigkeitshaken" (Überhaken) gekennzeichnet. Zugehörigkeitshaken sind aus alten Nachweisen übernommen. Sie können die Löschung von diesen Zugehörigkeitshaken beantragen, da diese heute nicht mehr notwendig sind. Die daraus hervorgehenden Flurstücke erhalten neue Flurstücksnummern.
Durch die Löschung werden keine Änderungen vor Ort vorgenommen.
- Sie stellen einen Antrag auf Löschung von Zugehörigkeitshaken beim Landesamt für Vermessung und Geoinformationen (LVermGeo).
- Das LVermGeo löscht die Zugehörigkeitshaken und vergibt neue Flurstücksnummern.
- Die neuen Flurstücksnummern werden in das Liegenschaftskataster übernommen.
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformationen
Onlinedienst Leistungen der Vermessungs- und Geoinformationsverwaltung (sachsen-anhalt.de)
Sie können die Löschung der Zugehörigkeitshaken eines Flurstückes online beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragen.