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Zerlegung eines Flurstückes beantragen

Sachsen-Anhalt 99123002091000, 99123002091000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123002091000, 99123002091000

Leistungsbezeichnung

Zerlegung eines Flurstückes beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Teilung (Synonym), Grenzverlauf (Synonym), Vermessung (Synonym), Nachbarn (Synonym), Grundbuch (Synonym), Grundstück (Synonym), Grenzmarken (Synonym), Flurstückszerlegung (Synonym), Grenzen (Synonym), Kataster (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Vermessung und Kataster (123)

Verrichtungskennung

Zerlegung (091)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Sie möchten ein Flurstück beispielsweise für ein Bauvorhaben weiter unterteilen? Mit einer Flurstückszerlegung kann dies durchgeführt werden.

Volltext

Sie können die Zerlegung eines Flurstückes beantragen. Bei der Zerlegung wird das Flurstück geteilt. Die neuen Flurstücke müssen vermessen werden. In einem Grenztermin vergleicht der Vermessungsingenieur die Situation vor Ort mit dem Inhalt des Liegenschaftskatasters. Der neue Grenzverlauf wird festgelegt und in der Regel durch Grenzmarken gekennzeichnet. Das Ergebnis wird in das Liegenschaftskataster übernommen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Sie sind:

  • Eigentümer des Flurstücks
  • bevollmächtigte Person
  • Inhaber sonstiger Rechte

Kosten

Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Anzahl der alten und neuen Grenzpunkte,
  • Grenzlänge,
  • Bodenrichtwertzone 
  • Anzahl der Flurstücke. 

Sie müssen auch für die Wegstrecke, Grenz- und Vermessungsmarken, Reisekosten und Feldaufwand zahlen. 

Die örtliche Vermessung und die Auslagen sind umsatzsteuerpflichtig.

Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag bei der zuständigen Stelle
  • Die örtliche Vermessung wird vorbereitet.
  • Die zuständige Stelle nimmt die örtliche Vermessung vor.
  • Das Ergebnis wird in das Liegenschaftskataster eingetragen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Flurstück Bildung durch Teilung
  • Die Zerlegung eines Flurstückes muss beantragt werden.
  • Verfahren:
    • Bei der Zerlegung wird das Flurstück geteilt.
    • Die neuen Flurstücke müssen vermessen werden.
    • In einem Grenztermin vergleicht der Vermessungsingenieur die Situation vor Ort mit dem Inhalt des Liegenschaftskatasters.
    • Der neue Grenzverlauf wird festgelegt und in der Regel durch Grenzmarken gekennzeichnet.
    • Das Ergebnis wird in das Liegenschaftskataster übernommen.
  • Voraussetzungen:
    • Eigentümer des Flurstücks
    • bevollmächtigte Person
    • Inhaber sonstiger Rechte
  • Es fallen Gebühren an.
  • zuständig: Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure des Landes oder das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Sie können die Zerlegung eines Flurstückes online beantragen.