Verschmelzung eines Flurstückes beantragen
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Besteht Ihr Grundstück aus vielen Flurstücken, die in dieser Unterteilung nicht mehr erforderlich sind? Bei Vorliegen der Voraussetzungen können die einzelnen Flurstücke zu einem Flurstück verschmolzen werden.
Grundstücke können aus mehreren Flurstücken bestehen. Dies kann von Vorteil sein, wenn nur Teile eines Grundstückes zum Beispiel mit einer Hypothek im Grundbuch belastet werden sollen. Sind solche Hypotheken nicht mehr erforderlich und wurden gelöscht, können die betroffenen Flurstücke verschmolzen werden.
Hierzu können Sie eine Verschmelzung beantragen. Das Grundbuchamt wird durch die zuständige Stelle beteiligt.
- Sie sind:
- Eigentümer des Flurstücks
- bevollmächtigte Person
- Inhaber sonstiger Rechte
- Sie haben für die Flurstücke keine Hypothek, die im Grundbuch nachgewiesen ist.
- Stellen Sie den Antrag auf Verschmelzung bei einer zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle stellt eine Belastungsanfrage beim Grundbuchamt.
- Das verschmolzene Flurstück wird in das Liegenschaftskataster übernommen.
- Flurstück Bildung durch Zusammenlegung
- Grundstücke können aus mehreren Flurstücken bestehen. Dies kann von Vorteil sein, wenn nur Teile eines Grundstückes zum Beispiel mit einer Hypothek im Grundbuch belastet werden sollen. Sind solche Hypotheken nicht mehr erforderlich und wurden gelöscht, können die betroffenen Flurstücke verschmolzen werden.
- Voraussetzungen:
- Eigentümer des Flurstücks
- bevollmächtigte Person
- Inhaber sonstiger Rechte
- es existiert keine Hypothek, die im Grundbuch nachgewiesen ist.
- Es fallen keine Gebühren an.
- zuständig: Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure des Landes oder das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.
Sie können die Verschmelzung eines Flurstückes online beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragen.