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Verschmelzung eines Flurstückes beantragen

Sachsen-Anhalt 99123002092000, 99123002092000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123002092000, 99123002092000

Leistungsbezeichnung

Verschmelzung eines Flurstückes beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Karte (Synonym), Baugrundstück (Synonym), Kataster (Synonym), Grundbuch (Synonym), Liegenschaftskataster (Synonym), Vereinigungen (Synonym), Grundstück (Synonym), Zusammenlegung (Synonym), Vereinigung (Synonym), Flurstück (Synonym), Zusammenfassung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Vermessung und Kataster (123)

Verrichtungskennung

Verschmelzung (092)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Besteht Ihr Grundstück aus vielen Flurstücken, die in dieser Unterteilung nicht mehr erforderlich sind? Bei Vorliegen der Voraussetzungen können die einzelnen Flurstücke zu einem Flurstück verschmolzen werden.

Volltext

Grundstücke können aus mehreren Flurstücken bestehen. Dies kann von Vorteil sein, wenn nur Teile eines Grundstückes zum Beispiel mit einer Hypothek im Grundbuch belastet werden sollen. Sind solche Hypotheken nicht mehr erforderlich und wurden gelöscht, können die betroffenen Flurstücke verschmolzen werden.

Hierzu können Sie eine Verschmelzung beantragen. Das Grundbuchamt wird durch die zuständige Stelle beteiligt.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

  • Sie sind:
    • Eigentümer des Flurstücks
    • bevollmächtigte Person
    • Inhaber sonstiger Rechte
  • Sie haben für die Flurstücke keine Hypothek, die im Grundbuch nachgewiesen ist.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie den Antrag auf Verschmelzung bei einer zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle stellt eine Belastungsanfrage beim Grundbuchamt.
  • Das verschmolzene Flurstück wird in das Liegenschaftskataster übernommen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Flurstück Bildung durch Zusammenlegung
  • Grundstücke können aus mehreren Flurstücken bestehen. Dies kann von Vorteil sein, wenn nur Teile eines Grundstückes zum Beispiel mit einer Hypothek im Grundbuch belastet werden sollen. Sind solche Hypotheken nicht mehr erforderlich und wurden gelöscht, können die betroffenen Flurstücke verschmolzen werden.
  • Voraussetzungen:
    • Eigentümer des Flurstücks
    • bevollmächtigte Person
    • Inhaber sonstiger Rechte
    • es existiert keine Hypothek, die im Grundbuch nachgewiesen ist.
  • Es fallen keine Gebühren an.
  • zuständig: Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure des Landes oder das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Sie können die Verschmelzung eines Flurstückes online beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragen.