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Löschung nicht mehr vorhandener Gebäude beantragen

Sachsen-Anhalt 99123034261000, 99123034261000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123034261000, 99123034261000

Leistungsbezeichnung

Löschung nicht mehr vorhandener Gebäude beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Hausbau (Synonym), Haus (Synonym), Kataster (Synonym), Anbau (Synonym), Flurstück (Synonym), Liegenschaftskataster (Synonym), Vermessung (Synonym), Grundriss (Synonym), Grenzen (Synonym), Gebäude (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Vermessung und Kataster (123)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Ist auf Ihrem Flurstück ein Gebäude rückgebaut oder abgerissen wurden? Dann beantragen Sie die Löschung des Gebäudes im Liegenschaftskataster.

Volltext

Im Liegenschaftskataster werden Flurstücke und Gebäude eingetragen. Wenn ein Gebäude nicht mehr existiert, wird es aus dem Liegenschaftskataster gelöscht.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sie sind:

  • Eigentümer
  • oder bevollmächtigte Person

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag auf Löschung beim Landesamt für Vermessung und Geoinformationen (LVermGeo).
  • Das LVermGeo löscht das Gebäudes aus dem Liegenschaftskataster.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Löschung nicht mehr vorhandener Gebäude beantragen
  • Im Liegenschaftskataster werden Flurstücke und Gebäude eingetragen. Wenn ein Gebäude nicht mehr existiert, wird es aus dem Liegenschaftskataster gelöscht.
  • Antrag zur Löschung muss gestellt werden.
  • Voraussetzunge: Eigentümer oder bevollmächtigte Person.
  • Es fallen keine Gebühren an.
  • zuständig: Landesamt für Vermessung und Geoinformation

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Sie können die Löschung nicht mehr vorhandener Gebäude online beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragen.