Löschung nicht mehr vorhandener Gebäude beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Hausbau (Synonym), Haus (Synonym), Kataster (Synonym), Anbau (Synonym), Flurstück (Synonym), Liegenschaftskataster (Synonym), Vermessung (Synonym), Grundriss (Synonym), Grenzen (Synonym), Gebäude (Synonym)
Fachlich freigegeben am
24.03.2023
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Ist auf Ihrem Flurstück ein Gebäude rückgebaut oder abgerissen wurden? Dann beantragen Sie die Löschung des Gebäudes im Liegenschaftskataster.
Im Liegenschaftskataster werden Flurstücke und Gebäude eingetragen. Wenn ein Gebäude nicht mehr existiert, wird es aus dem Liegenschaftskataster gelöscht.
- Sie stellen einen Antrag auf Löschung beim Landesamt für Vermessung und Geoinformationen (LVermGeo).
- Das LVermGeo löscht das Gebäudes aus dem Liegenschaftskataster.
- Löschung nicht mehr vorhandener Gebäude beantragen
- Im Liegenschaftskataster werden Flurstücke und Gebäude eingetragen. Wenn ein Gebäude nicht mehr existiert, wird es aus dem Liegenschaftskataster gelöscht.
- Antrag zur Löschung muss gestellt werden.
- Voraussetzunge: Eigentümer oder bevollmächtigte Person.
- Es fallen keine Gebühren an.
- zuständig: Landesamt für Vermessung und Geoinformation
Wenden Sie sich an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo).
Sie können die Löschung nicht mehr vorhandener Gebäude online beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragen.