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Vermessung von langgestreckten Anlagen beantragen

Sachsen-Anhalt 99123002094005, 99123002094005 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123002094005, 99123002094005

Leistungsbezeichnung

Vermessung von langgestreckten Anlagen beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Zerlegung (Synonym), Grenzen (Synonym), Straßen (Synonym), Schlussvermessung (Synonym), Vermessung (Synonym), Teilung (Synonym), Baugebiet (Synonym), Kataster (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Vermessung und Kataster (123)

Verrichtungskennung

Bildung (094)

Verrichtungsdetail

von langgestreckten Anlagen

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Ihr Vermessungsvorhaben erstreckt sich über eine weite Distanz? Dann beantragen Sie eine Vermessung einer langgestreckten Anlage.

Volltext

Langgestreckte Anlagen sind zum Beispiel:

  • Rad- und Gehwege,
  • Straßen,
  • Deiche,
  • Wasserläufe.

Auch diese Anlagen müssen vermessen werden.

Die Vermessung beauftragen meist

  • Bund,
  • Länder,
  • Städte,
  • Gemeinden und
  • Verbände im Rahmen von Infrastrukturmaßnahmen.

Entlang der geplanten Trasse wird im Vorfeld der Maßnahme das Liegenschaftskataster überprüft.

Nach dem Bau einer Anlage werden die neuen Flurstücke gebildet. Notwendige Eigentumsregelungen können damit vorgenommen werden.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Die zu vermessende Anlage ist mehr als 100 Meter lang.

Kosten

Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie den Antrag auf Vermessung einer langgestreckten Anlage bei einer zuständigen Stelle
  • Die zuständige Stelle vermisst die Anlage vor Ort
  • Die Ergebnisse der Vermessung werden in das Liegenschaftskataster übernommen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Vermessung von langgestreckten Anlagen beantragen
  • Langgestreckte müssen vermessen werden. Die Vermessung beauftragen meist Bund, Länder, Städte, Gemeinden und Verbände im Rahmen von Infrastrukturmaßnahmen.
  • Entlang der geplanten Trasse wird im Vorfeld der Maßnahme das Liegenschaftskataster überprüft.
  • Nach dem Bau einer Anlage werden die neuen Flurstücke gebildet. Notwendige Eigentumsregelungen können damit vorgenommen werden.
  • Voraussetzung: Die zu vermessende Anlage ist mehr als 100 Meter lang.
  • Es fallen Kosten an.
  • zuständig: Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure des Landes oder das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden