Vermessung von langgestreckten Anlagen beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Zerlegung (Synonym), Grenzen (Synonym), Straßen (Synonym), Schlussvermessung (Synonym), Vermessung (Synonym), Teilung (Synonym), Baugebiet (Synonym), Kataster (Synonym)
- Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)
Fachlich freigegeben am
24.03.2023
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Ihr Vermessungsvorhaben erstreckt sich über eine weite Distanz? Dann beantragen Sie eine Vermessung einer langgestreckten Anlage.
Langgestreckte Anlagen sind zum Beispiel:
- Rad- und Gehwege,
- Straßen,
- Deiche,
- Wasserläufe.
Auch diese Anlagen müssen vermessen werden.
Die Vermessung beauftragen meist
- Bund,
- Länder,
- Städte,
- Gemeinden und
- Verbände im Rahmen von Infrastrukturmaßnahmen.
Entlang der geplanten Trasse wird im Vorfeld der Maßnahme das Liegenschaftskataster überprüft.
Nach dem Bau einer Anlage werden die neuen Flurstücke gebildet. Notwendige Eigentumsregelungen können damit vorgenommen werden.
- Stellen Sie den Antrag auf Vermessung einer langgestreckten Anlage bei einer zuständigen Stelle
- Die zuständige Stelle vermisst die Anlage vor Ort
- Die Ergebnisse der Vermessung werden in das Liegenschaftskataster übernommen.
- Vermessung von langgestreckten Anlagen beantragen
- Langgestreckte müssen vermessen werden. Die Vermessung beauftragen meist Bund, Länder, Städte, Gemeinden und Verbände im Rahmen von Infrastrukturmaßnahmen.
- Entlang der geplanten Trasse wird im Vorfeld der Maßnahme das Liegenschaftskataster überprüft.
- Nach dem Bau einer Anlage werden die neuen Flurstücke gebildet. Notwendige Eigentumsregelungen können damit vorgenommen werden.
- Voraussetzung: Die zu vermessende Anlage ist mehr als 100 Meter lang.
- Es fallen Kosten an.
- zuständig: Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure des Landes oder das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.