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Spielplatzpatenschaften

Sachsen-Anhalt 99041015183000, 99041015183000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99041015183000, 99041015183000

Leistungsbezeichnung

Spielplatzpatenschaften

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Klettergerüst (Synonym), Spielplätze (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Bauverfahren (individuell, 395404678)

Verrichtungskennung

Instandhaltung (183)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Bauverfahren (2050500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Für Spielplatzpaten besteht gemäß § 2 Abs.1 Nr.10 SGB VII der gesetzliche Unfallversicherungsschutz.

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Spielplatzpaten kümmern sich um Sauberkeit und Sicherheit auf dem von Ihnen gewählten Spielplatz und dienen als Vermittler zwischen Kindern, Eltern und dem Ansprechpartner in der Stadt. 

Spielplatzpaten sind ehrenamtlich engagierte Personen, die „ihren Spiel- bzw. Bolzplatz“ regelmäßig aufsuchen und nach dem Rechten sehen. Sie vermitteln zwischen den Spielplatz-Nutzenden und der Stadtverwaltung. Mit ihrer Unterstützung und über den direkten Kontakt zu den Ansprechpersonen in der Stadtverwaltung können Konflikte unter den Spielplatz-Nutzenden oder Beschädigungen an den Geräten schnell aufgedeckt und behoben werden. Die Paten gehen keine finanziellen Verpflichtungen ein und bestimmen selbst, in welchem Maße sie sich engagieren. Sie tragen dazu bei, dass Spielplätze ein beliebter Treffpunkt für viele Kinder und Jugendliche, wie auch deren Eltern werden und bleiben.

Aufgaben in Kürze:

  • Regelmäßige Besuche auf dem Spiel- bzw. Bolzplatz (z.B. in der Spielplatzsaison von Frühjahr bis Herbst etwa 1 bis 2 Mal pro Woche)
  • Meldung von Schäden, Verunreinigungen und Konflikten mit Fremdnutzenden an die zuständigen Dienststellen
  • Ansprechperson für Kinder, Jugendliche und Eltern
  • Möglichkeit, Spielplatzfeste zu organisieren und durchzuführen
  • Einfache Säuberungen (Glasscherben etc.)

Erforderliche Unterlagen

Erweitertes Führungszeugnis für Bürgerinnen und Bürger

Voraussetzungen

Spielplatzpatin bzw. -pate können werden:

  • Bürgerinnen und Bürger (erweitertes Führungszeugnis erforderlich*)
  • Schulen, Kindergärten
  • Vereine
  • Parteien
  • Firmen/ Unternehmen, die sich ehrenamtlich um einen Spiel- bzw. Bolzplatz kümmern.

*Dieses kann über die Stadt gebührenfrei angefordert werden (mehr Informationen dazu).

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Ausführliche Informationen zu Spielplatzpaten gibt es hier.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal