Spielplatzpatenschaften
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Für Spielplatzpaten besteht gemäß § 2 Abs.1 Nr.10 SGB VII der gesetzliche Unfallversicherungsschutz.
Spielplatzpaten kümmern sich um Sauberkeit und Sicherheit auf dem von Ihnen gewählten Spielplatz und dienen als Vermittler zwischen Kindern, Eltern und dem Ansprechpartner in der Stadt.
Spielplatzpaten sind ehrenamtlich engagierte Personen, die „ihren Spiel- bzw. Bolzplatz“ regelmäßig aufsuchen und nach dem Rechten sehen. Sie vermitteln zwischen den Spielplatz-Nutzenden und der Stadtverwaltung. Mit ihrer Unterstützung und über den direkten Kontakt zu den Ansprechpersonen in der Stadtverwaltung können Konflikte unter den Spielplatz-Nutzenden oder Beschädigungen an den Geräten schnell aufgedeckt und behoben werden. Die Paten gehen keine finanziellen Verpflichtungen ein und bestimmen selbst, in welchem Maße sie sich engagieren. Sie tragen dazu bei, dass Spielplätze ein beliebter Treffpunkt für viele Kinder und Jugendliche, wie auch deren Eltern werden und bleiben.
Aufgaben in Kürze:
- Regelmäßige Besuche auf dem Spiel- bzw. Bolzplatz (z.B. in der Spielplatzsaison von Frühjahr bis Herbst etwa 1 bis 2 Mal pro Woche)
- Meldung von Schäden, Verunreinigungen und Konflikten mit Fremdnutzenden an die zuständigen Dienststellen
- Ansprechperson für Kinder, Jugendliche und Eltern
- Möglichkeit, Spielplatzfeste zu organisieren und durchzuführen
- Einfache Säuberungen (Glasscherben etc.)
Spielplatzpatin bzw. -pate können werden:
- Bürgerinnen und Bürger (erweitertes Führungszeugnis erforderlich*)
- Schulen, Kindergärten
- Vereine
- Parteien
- Firmen/ Unternehmen, die sich ehrenamtlich um einen Spiel- bzw. Bolzplatz kümmern.
*Dieses kann über die Stadt gebührenfrei angefordert werden (mehr Informationen dazu).
Ausführliche Informationen zu Spielplatzpaten gibt es hier.