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Schuldnerberatung wahrnehmen

Sachsen-Anhalt 99107060058000, 99107060058000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107060058000, 99107060058000

Leistungsbezeichnung

Schuldnerberatung wahrnehmen

Leistungsbezeichnung II

Schuldnerberatung wahrnehmen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Durchführung (058)

SDG Informationsbereiche

  • Insolvenzverfahren und Liquidation von Unternehmen

Lagen Portalverbund

  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)
  • Sanierung und Insolvenz (2160300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teaser

Sie haben finanzielle Schwierigkeiten oder Ihnen droht eine Überschuldung? Dann kann Ihnen eine Schuldnerberatung helfen.

Volltext

Die Schuldnerberatung hilft Ihnen, wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden und nicht mehr eigenständig aus der Situation herauskommen. 
Diese finanziellen Notlagen können 

  • bereits existierende Schulden sein, aber auch 
  • drohende Schulden, zum Beispiel wenn Zahlungsverpflichtungen bereits nicht erfüllt worden sind oder die demnächst anstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt werden können.

Bei den Schuldnerberatungsstellen haben Sie die Möglichkeit,

  • finanzielle, 
  • psychosoziale und 
  • juristische Beratung zu erhalten. 

Die Schuldnerberatung unterstützt Sie, die Auswirkungen von Überschuldung zu reduzieren und finanzielle Spielräume zu schaffen. Ziel ist, dass Sie Ihre Mietkosten sowie Ausgaben für Energie und Lebenshaltung wieder eigenständig tragen können.

  • Zunächst verschafft sich die Schuldnerberatung einen vollständigen  Überblick über Ihre aktuelle Schuldensituation.
  • Anschließend erstellen Sie gemeinsam einen Plan. 

Das Angebot beinhaltet auch Unterstützung, die notwendigen Schritte anzugehen und mit der Situation zurecht zu kommen. 
Die Schuldnerberatung unterstützt Sie zudem bei 

  • rechtliche Fragen 
  • Verhandlung mit Gläubigerinnen und Gläubigern 
  • Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens 
  • Beantragung von Privatinsolvenz.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Für eine Schuldnerberatung bei einer öffentlichen oder privaten Einrichtung:
    • Sie haben bereits Schulden oder Ihnen droht eine finanzielle Notlage.
  • Für eine Schuldnerberatung beim Jobcenter:
    • Sie werden in der Arbeitsvermittlung vom Jobcenter betreut,
    • erhalten Bürgergeld und
    • beziehen kein Arbeitslosengeld (ALG I).
    • Weitere Voraussetzungen kann das zuständige Jobcenter prüfen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Es bestehen mehrere Möglichkeiten, eine Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen.

Sowohl kommunale Beratungsstellen als auch private oder gemeinnützige Organisationen bieten eine Schuldnerberatung an.

  • Sie machen einen Termin bei der von Ihnen gewünschten Schuldnerberatungsstelle.
  • Sofern die Beratungsstelle freie Termine hat, können Sie die Schuldnerberatung dort wahrnehmen.

Alternativ können Sie eine Schuldnerberatung über das Jobcenter beantragen.

  • Die zuständige Integrationskraft prüft, ob die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
  • Gemeinsam mit der zuständigen Integrationskraft besprechen Sie die in Frage kommende Beratungsstelle und den Umfang der Beratung.
  • Anschließend können Sie die Schuldnerberatung bei der jeweiligen Beratungsstelle wahrnehmen. Alternativ könnte diese Schuldnerberatung unter Umständen auch durch das Jobcenter selbst erfolgen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Beratung bei bestehender oder drohender Schuldenproblematik Durchführung 
  • eine Schuldnerberatung 
    • unterstützt bei finanziellen Notlagen oder drohenden Schulden
    • unterstützt, die Auswirkungen von Überschuldung zu reduzieren und finanzielle Spielräume zu schaffen
    • bietet finanzielle, psychosoziale und juristische Beratung
  • 1. Variante: Schuldnerberatung über eine öffentliche oder eine private Schuldnerberatungsstelle
  • 2. Variante: Schuldnerberatung über das Jobcenter für Bürgergeldempfangende
  • zuständig: Jobcenter oder Schuldnerberatungsstelle

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden