Heilpraktikerprüfung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
- Anmeldepflichten (2010100)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
• Richtlinien für das Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz
(RdErl. des MS vom 23.07.2013-22-41021/1 (MBl. LSA 2013, 361)
• Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
(„Heilpraktikergesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2122-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 17e des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3191) geändert worden ist“)
• Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
(„Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2122-2-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 17f iVm Artikel 18 Absatz 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3191) geändert worden ist")
Wer die Heilkunde, ohne als Arzt oder Ärztin bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG).
Die Antragstellung zur Prüfung für die Erteilung der Heilpraktikerprüfung (auch sektoral) erfolgt im Fachbereich Gesundheit.
- Lebenslauf (unterschrieben)
- Geburtsurkunde
- Kopie Ausweis
- Nachweis über Hauptwohnsitz (Meldebescheinigung)
- Zeugnisse
- Führungszeugnis
- schriftlicher Antrag
- Erklärung über Strafverfahren
- Ärztliche Bescheinigung
Das Antragsverfahren ist gebührenpflichtig.
Mit der Antragstellung ist auf Grund des § 7 Abs. 2 Satz 1 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA) ein Kostenvorschuss von mindestens 300 Euro einzuzahlen und nachzuweisen, wenn eine mündliche und schriftliche Kenntnisprüfung in Frage kommt.