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Heilpraktikerprüfung

Sachsen-Anhalt 99018008005000, 99018008005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018008005000, 99018008005000

Leistungsbezeichnung

Heilpraktikerprüfung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Anmeldepflichten (individuell, 395404652)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

•    Richtlinien für das Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz 
(RdErl. des MS vom 23.07.2013-22-41021/1 (MBl. LSA 2013, 361)
•    Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
(„Heilpraktikergesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2122-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 17e des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3191) geändert worden ist“) 
•    Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) 
(„Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2122-2-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 17f iVm Artikel 18 Absatz 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3191) geändert worden ist")
 

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wer die Heilkunde, ohne als Arzt oder Ärztin bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG).

Die Antragstellung zur Prüfung für die Erteilung der Heilpraktikerprüfung (auch sektoral) erfolgt im Fachbereich Gesundheit.

Erforderliche Unterlagen

  • Lebenslauf (unterschrieben)
  • Geburtsurkunde
  • Kopie Ausweis
  • Nachweis über Hauptwohnsitz (Meldebescheinigung)
  • Zeugnisse
  • Führungszeugnis
  • schriftlicher Antrag
  • Erklärung über Strafverfahren
  • Ärztliche Bescheinigung

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Das Antragsverfahren ist gebührenpflichtig.  
Mit der Antragstellung ist auf Grund des § 7 Abs. 2 Satz 1 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA) ein Kostenvorschuss von mindestens 300 Euro einzuzahlen und nachzuweisen, wenn eine mündliche und schriftliche Kenntnisprüfung in Frage kommt.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Antrag zum Überprüfungsverfahren zur Erteilung einer Heilpraktiker-Erlaubnis

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