Beglaubigung von Unterschrift/Handzeichen auf Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erbansprüche und -pflichten in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich Steuervorschriften
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Die Akzeptanz einer durch Sie erteilten Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kann durch eine öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift bzw. Ihres Handzeichens erhöht werden. Eine solche Beglaubigung kann durch eine Notarin bzw. einen Notar oder die Betreuungsbehörde der Stadt Halle (Saale) erfolgen. Die jeweilige Urkundsperson vergleicht Identität und Unterschrift und versieht das entsprechende Dokument mit einem Beglaubigungsvermerk und Dienstsiegel.
Eine Beglaubigung von Unterschriften/Handzeichen durch die Betreuungsbehörde ist möglich für eine:
Über die jeweils hinterlegten Links können Sie sich ein Muster für eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung vom Bundesministerium der Justiz als PDF-Datei herunterladen.
- Originaldokument mit Datum, Ort und Unterschrift/Handzeichen
- persönliches Erscheinen der vollmachterteilenden Person
- Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments durch die vollmachterteilende Person
- 10,00 € pro Beglaubigung (Barzahlung)
- die Beratung/Information zu den o. g. Themen ist kostenlos
Vorsorge? Bestimmen Sie, wer entscheidet! (Flyer Betreuungsbehörde der Stadt Halle (Saale)