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Erlaubnis beantragen, eine Lotterie zu veranstalten oder zu vermitteln

Sachsen-Anhalt 99089027005001, 99089027005001 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089027005001, 99089027005001

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis beantragen, eine Lotterie zu veranstalten oder zu vermitteln

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Erlaubnisse und Genehmigungen (individuell, 395404655)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

Verrichtungsdetail

Lotterie, Ausspielung

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Allgemeine Erlaubnis von öffentlichen Ausspielungen in Sachsen-Anhalt
Glücksspielstaatsvertrag 2021 v. 29.10.2020 (GVBl. LSA 2021 S. 160,168)
Glücksspielgesetz v. 27.09.2012

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

In der Stadt Halle (Saale) ist das Veranstalten von öffentlichen Ausspielungen (z. B. Lottterien und Tombolas) beim Fachbereich Sicherheit anzuzeigen. Sie müssen nicht genehmigt werden. Das Finanzamt Magdeburg wird durch die Stadt Halle (Saale) darüber informiert.

Erforderliche Unterlagen

formloser Antrag

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

kostenlos

Verfahrensablauf

Die Antragstellung erfolgt schriftlich (formlos).

Bearbeitungsdauer

sofort

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die geplante Ausspielung ist vom Veranstalter mindestens fünf Werktage im Voraus dem Fachbereich Sicherheit anzuzeigen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden